
Corona-Update: Neue Corona-Verordnung vom 16.09.2021: 3G in der Warnstufe – 2G in der Alarmstufe
Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt: Grundsätzliche Regelung: Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten








