(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 28.06.2021)

Zum 28. Juni 2021 ist eine komplett überarbeitete CoronaVO in Kraft getreten, die in Verbindung mit der neuen CoronaVO Sport ab sofort die Regelungen für den Amateurfußball festlegt.

Das gilt ab dem 28.06.2021:

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz bis 10)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 1.500 Zuschauer*innen, ab 300 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 30 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) möglich.

Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 10 bis 35)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 750 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 20 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis möglich.

Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 35 bis 50)

Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 500 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.

Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50)

Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 250 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.


Nach wie vor sind ein Hygienekonzept sowie Datenerfassung vorgeschrieben. Abseits des Sporttreibens gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand. Ausnahme davon ist die jeweils gültige allgemeine Kontaktbeschränkung, zum Beispiel bis 25 Personen in Inzidenzstufe 1 oder 15 Personen aus vier Haushalten in den Inzidenzstufen 3 und 4. In geschlossenen Räumen besteht außerdem Maskenpflicht. Das Verbot zum Ausschank und Konsum von Alkohol auf dem Sportgelände entfällt gemäß der neuen Verordnung.

Die jeweils geltende Inzidenzstufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht, wenn die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Stufe gilt dann ab dem jeweils folgenden Tag.

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg positiv entwickelt. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/