(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 16.08.2021)

Ab dem Montag, 16.08.2021 gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg.

Für das Sporttreiben gilt:

  • Im Freien müssen Sportler*innen keinen 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) erbringen. 
  • Kabinennutzung ist nur mit 3G-Nachweis erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
  • Wenn gerade kein Sport getrieben wird, ist auf den Mindestabstand zu achten. Kann dieser nicht dauerhaft eingehalten werden, gilt auch im Freien Maskenpflicht.
  • Die Kontaktdaten der Sportler*innen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. 

Für Zuschauer*innen gilt:

  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig.
  • Zwischen allen Personen gilt der Mindestabstand.
  • In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
  • Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen. 

Für den Heimverein gilt:

  • Der*Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
    • Die Datenerfassung.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die Darstellung und Kapazität der örtlichen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Gastronomie, öffentlicher Personennahverkehr, Individualverkehr).
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucherinnen und Besucher über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Die Kontrolle der 3G-Nachweise (Formular für Gastvereine)

Hinweise:

  • Schüler*innen gelten generell als getestet (auch während der Ferien), ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis) muss erbracht werden.
  • Tests können nach wie vor von offiziellen Teststellen oder von anderen Stellen (z.B. Arbeitgeber) bestätigt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Selbst-Tests vor Ort unter Aufsicht sind ebenfalls möglich.
  • Heimvereine können als Hausrechtsinhaber strengere Regeln festlegen (z.B. generelle 3G-Pflicht)
  • Bei der Anordnung von Quarantäne nach einem bestätigten Infektionsfall bewerten die Gesundheitsämter insbesondere Impfstatus, Abstand und Lüften.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/