Senioren: Vorbereitung auf die Rückrunde

Das erste Training der Vorbereitung auf die Rückrunde der Saison 2021/2022 startet am Montag, 17.01.2022 um 19:00 Uhr auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.

Nachfolgende Spiele wurden bis jetzt angesetzt:

Freitag 21.01.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Odenheim 2

Samstag 29.01.22 Beginn 14:00 Uhr in Graben

FV Graben – TSV Langenbrücken

Samstag 05.02.22 Beginn 12:00 Uhr in Weiher

FC Weiher 2 – TSV Langenbrücken

Mittwoch 09.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Zeutern

SV Zeutern – TSV Langenbrücken

Samstag 12.02.22 Beginn 14:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Frauenweiler

Mittwoch 16.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – TuS Mingolsheim (A-Junioren)

Samstag 26.02.22 Beginn 14:30 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Weiher

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 12.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 12.01.2022

Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.

Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022.
Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:

Fußballspielen draußen

Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle  Spieler*innen  sowie das  Funktionspersonal  (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen  2G-Nachweis .

Schüler*innen bis 17 Jahre  Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.

Zuschauer*innen  bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen  2G-Plus-Nachweis .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Sport und Aufenthalt im Innenbereich

Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt  2G-Plus .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Schüler*innen bis 17 Jahre  sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.

Zuschauer- & Maskenpflicht

Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .

Wie geht es weiter?

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.

Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II .
Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.

*****


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 27.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 04.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 04.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest)

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren, auch in den Ferien

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  •  In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
und Beschäftigte (Trainer*innen)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen2G2G2G2G
  • In der Alarmstufe II: 
Sportbetrieb
im Freien
Innenräume
Amateur-Spieler*innen
und Mitwirkende
2G2G+
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(z.B. Vertragsspieler*innen
und hauptamtliche Trainer*innen)
3G3G
Zuschauer*innen2G+2G+

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Senioren: 13. Spieltag Kreisklasse B am 21.11.2021

Wieder zwei völlig verschiedene Halbzeiten!

TSV Stettfeld 2 – TSV Langenbrücken     2:3 (0:3)

Torschützen des TSV:

22. Min. 0:1     Müller Maximilian
35. Min. 0:2     Müller Maximilian
43. Min. 0:3     Kahler Jonas

Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Singler Luis – Kahler Jonas – Gerstner David – Müller Maximilian – Gummert Cedric – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Heil Patrick (ab 90. Min. für Gummert) – Schanzenbach David (ab 64. Min. für Gerstner) – Tilly Simon (ab 64. Min. für Müller) – Bell Fabian (ETW)

Auch an diesem Sonntag zeigte die Mannschaft des TSV zwei komplett verschiedene Halbzeiten gegen den TSV Stettfeld 2. Führte man zur Halbzeitpause noch völlig verdient mit 0:3, musste man am Ende um den knappen 2:3 Sieg zittern. Dennoch wurden die drei Punkte eingefahren. Vor Wochen wäre so ein Spiel noch in die Hose gegangen …

Von der ersten Minute an waren unsere Jungs im Spiel. Der Gastgeber wurde von Anfang an angelaufen und konnte nur mit langen Bällen agieren. In der 22. Spielminute nach einem schnell ausgeführten Eckball, als die Stettfelder Hintermannschaft noch unsortiert war, stand Maximilian Müller plötzlich frei vor dem Tor und verwandelte unhaltbar zum 0:1. Nur 13 Minuten später nach schnellem Umschaltspiel steckte Nico Keilbach den Ball durch, und Maximilian Müller steuerte alleine aufs Tor zu und verwandelte abermals stark zum 0:2. Danach hatte man Torchancen wie am Fließband, Nico Keilbach scheiterte gleich zweimal am starken gegnerischen Torwart. In der 43. Minute nach einem Rückpass zum Torwart aus Stettfeld wurde dieser von Jonas Kahler angelaufen. Der Torwart spielte Jonas aus, rechnete aber nicht damit, der mal wieder stark spielende Jonas Kahler gleich zweimal energisch nachsetzte bis er den Ball erobern und die Führung zum 0:3 weiter ausbauen konnte. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeitpause.

Wie verwandelt kamen beide Mannschaften aus der Pause: Vom TSV Langenbrücken kam so gut wie nichts mehr und der TSV Stettfeld 2 erhöhte den Druck. Und so konnte dieser in der 61. Minute durch einen Handelfmeter den 1:3 Anschlusstreffer erzielen. Ab jetzt stand Torwart Niklas Olheide mit der gesamten TSV-Abwehr im Mittelpunkt, um das Ergebnis zu halten. Nach einigen Anläufen des Gastgebers übersah der Schiedsrichter ein deutliches Abseits und auf einmal stand es neun Minuten vor Schluss 2:3. Der TSV Steffeld 2 warf nun alles nach vorne, und der Ausgleich lag in der Luft. Es war nur Niklas Olheide im Tor des TSV Langenbrücken zu verdanken, der eine Parade nach der anderen ablieferte, dass man den knappen 2:3 Sieg über die Zeit retten konnte.

*****

Winterpause

Mit diesem knappen Sieg  beim letzten Hinrundenspiel geht die Mannschaft des TSV in die verdiente Winterpause: Bei 13 gespielten Partien überwintert der TSV auf dem 5. Tabellenplatz mit 20 Punkten und einem Torverhältnis von 35:27. Dies bedeutet: 6 Siege – 2 Unentschieden – 5 Niederlagen.

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen auch im Sport

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen für Nicht-Immunisierte auch im Sport

Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift aller Voraussicht nach schon morgen. Ab dann gilt für Amateur-Spieler*innen sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet.

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich

Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von den baden-württembergischen Fußballlandesverbänden mit dem Kultusministerium abgestimmten bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Sofern sich ein Heimverein für die individuelle Kontrolle der einzelnen Nachweise entscheidet, ist dieses Vorgehen spätestens am Vortag des jeweiligen Spiels dem betreffenden Gastverein über das E-Postfach mitzuteilen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.

Spielbetrieb auch in der Alarmstufe

Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert, soll der Spielbetrieb im bfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Geändert hat sich seitdem, dass Ungeimpfte nicht mehr komplett von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen sind. „Als wir uns vor ein paar Wochen bewusst dafür entschieden haben, unseren Vereinen den Spielbetrieb auch bei Inkrafttreten der Alarmstufe weiter zu ermöglichen, sind wir noch von einer radikalen 2G-Regelung ausgegangen. Inzwischen wurde die Verordnung dahingehend angepasst, dass Nicht-Immunisierten die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit einem PCR-Test auch in der Alarmstufe weiter möglich sein wird. Das ist durchaus eine Erleichterung“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Trotz des erhöhten Aufwands für nicht-immunisierte Spieler*innen sei es richtig, an der Fortführung des Spielbetriebs festzuhalten: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass die persönliche Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung unsere Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit nicht gefährden darf.“ Ebenfalls erneuert Heiß seinen Appell an die Vereinsvertreter*innen: „Sprecht mit euren ungeimpften Mitgliedern, jede Impfung zählt.“

Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?

  • Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
  • Beschäftigte = Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen: 3G im Freien sowie Innenraum
  • Zuschauer*innen: 2G

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Senioren: 12. Spieltag Kreisklasse B am 14.11.2021

Zwei unterschiedliche Halbzeiten des TSV!

TSV Langenbrücken – FC Huttenheim     3:3 (0:2)

Torschützen des TSV:

53. Min. 1:2     Müller Maximilian
69. Min. 2:2     Gummert Cedric
81. Min. 3:2     Keilbach Nico

Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Schanzenbach David – Kahler Jonas – Gerstner David – Müller Maximilian – Becker Lukas – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Gummert Cedric (ab 46. Min. für Irrgang) – Heil Patrick (ab 46. Min. für Kramer) – Tilly Simon (ab 90. Min. für Müller) – Bell Fabian (ETW)

Am vergangenen Sonntag zeigte die Mannschaft des TSV zwei völlig unterschiedliche Halbzeiten. Lag man zur Halbzeitpause noch mit 0:2 zurück, führte man bis zur Nachspielzeit mit 3:2, musste aber dennoch den Ausgleichstreffer hinnehmen.

In der ersten Halbzeit standen unsere Jungs überhaupt nicht auf dem Platz, es rollte ein Angriff nach dem anderen Richtung Tor des TSV. Dagegen waren Torchancen auf Seiten des TSV Mangelware, und so konnte der FC Huttenheim mit dem x-ten Angriff in der 25. Minute mit 0:1 in Führung gehen. Als man sieben Minuten später gleich noch das 0:2 kassierte, dachten die meisten TSV-Anhänger, dass es heute eine Packung geben würde. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeitpause.

Die Halbzeitansprache von Trainer Jochen Schlegel musste gefruchtet haben, denn nach Wiederanpfiff zeigte die Mannschaft ein ganz anderes Gesicht. Nach einem langen Ball von Samuel Ströhle konnte Maximilian Müller die Direktabnahme im gegnerischen Tor zum 1:2 Anschlusstreffer unterbringen. Nun war es ein Spiel auf ein Tor, man erspielte sich Chance um Chance, und nachdem Lukas Becker noch am Torwart scheiterte, konnte Cedric Gummert den Ball in der 69. Spielminute zum 2:2 Ausgleich einnetzen. Nach starkem Zuspiel von Lukas Becker erzielte Nico Keilbach in der 81. Minute den 3:2 Führungstreffer. Danach überschlugen sich allerdings die Ereignisse: Unser Kapitän schuckte einen Huttenheimer Spieler nach einer Provokation um und sah dafür die Rote Karte. Nico Keilbach hatte die größte Chance per Kopfball, die Führung weiter auszubauen. Niklas Olheide, der eine starke Leistung zeigte, hielt an diesem Tag, was zu halten war. In der Nachspielzeit musste man nach einem langen Ball doch noch den Ausgleich zum 3:3 Endstand hinnehmen.

Wie schon so oft, hatte man sich nicht mit einem Dreier belohnen können. Nur eine gute zweite Halbzeit reicht nun mal nicht aus.

Die Mannschaft um Trainer Jochen Schlegel ist am kommenden Sonntag bereits um 13:00 Uhr in ihrem letzten Auswärtsspiel in diesem Jahr beim Ortsnachbarn TSV Stettfeld 2 zu Gast. Der TSV verlor sein Spiel gegen den TSV Wiesental 2 mit 5:1 und liegt somit nach dem 12. Spieltag mit 14 Punkten auf dem 9. Tabellenplatz.

Senioren: 11. Spieltag Kreisklasse B am 07.11.2021

Gerechtes Remis im Auswärtsspiel!

FV 1912 Wiesental 2 – TSV Langenbrücken     1:1 (0:0)

Torschützen des TSV:

58. Min. 0:1     Singler Luis

Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Fabing Michael – Kahler Jonas – Singler Luis – Hemberger Pascal – Becker Lukas – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Gummert Cedric – Müller Maximilian (ab 64. Min. für Irrgang Lars) – Schanzenbach David – Walter Jonathan – Bell Fabian (ETW)

Am vergangenen Sonntag konnte die Mannschaft des TSV nicht an die Leistung von letzter Woche anknüpfen und trennte sich im Auswärtsspiel beim FV 1912 Wiesental 2 mit einem gerechten 1:1 Remis.

In den ersten 10 Minuten beim Zwölfer hatte der TSV Glück, dass er nach einem Kopfball, welcher an die Latte ging, nicht zurücklag. Danach fingen sich aber die Jungs. Auf Seiten des TSV hatten Lars Irrgang und Lukas Becker die besten Torchancen. Torhüter Niklas Olheide musste noch einen Schuss des Gastgebers entschärfen. Und so ging es mit einem 0:0 in die Halbzeitpause.

Da auch in Hälfte zwei vom Spiel heraus auf beiden Seiten nicht viel zu Stande kam, mussten Standards her. In der 58. Spielminute nach einem Eckball von Nico Keilbach konnte sich Luis Singler per Kopf durchsetzen, und der Ball landete als Bogenlampe im langen Eck unhaltbar unter der Latte. Danach gab es nur noch eine Großchance von Nico Keilbach, die der Torwart stark parierte. Vom Mittelfeld des TSV kam danach so gut wie nichts mehr, und die TSV-Abwehr stand unter Dauerdruck, da Wiesental nun alles riskierte. Nach einem Foul im Mittelfeld konnte Niklas Olheide den Freistoß nicht festhalten, und dem FV Wiesental 2 gelang fünf Minuten vor Abpfiff der Ausgleich.

Das Ergebnis geht somit in Ordnung, da einige Spieler ihre Leistung an diesem Tag nicht zu 100 Prozent abrufen konnten. Gegen den FC Huttenheim wird es bestimmt nicht leichter, hier müssen die Jungs schon eine Schippe drauf legen.

Die Mannschaft um Trainer Jochen Schlegel empfängt am kommenden Sonntag bereits um 14:30 Uhr in ihrem nächsten Heimspiel den FC Huttenheim. Der FCH spielte in seinem letzten Heimspiel gegen den TuS Mingolsheim 2 0:0 unentschieden und liegt somit nach dem 11. Spieltag mit 17 Punkten auf dem 6. Tabellenplatz.

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 05.11.2021

Neue Corona-Regeln für den Sport ab 05.11.2021

Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  • In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G+2G3G+2G

Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)


NEU: 2G-Optionsmodell für Heimvereine in der Basisstufe

  • Zutritt nur für geimpfte oder genesene Zuschauer*innen, Ausnahmen für Schüler*innen und Jugendliche
  • keine Maskenpflicht
  • keine Personenbeschränkung
  • 2G gilt nicht für Spieler*innen und am Spiel Beteiligte (Schiedsrichter*innen, Trainer*innen, Funktionsteam