Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 28.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 28.01.2022

Rückkehr in Alarmstufe I: 2G für den Sport, drinnen und draußen

Zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung und somit die Regelungen der Alarmstufe I. Nach der Corona-Verordnung Sport benötigen sowohl Sportler*innen und Funktionspersonal als auch Zuschauer*innen nun einen 2G-Nachweis. Die Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige) besteht weiterhin in geschlossenen Räumen abseits des Sporttreibens sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte

Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.

Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neubegründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details

Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BWVerbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen.

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Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Senioren: Vorbereitung auf die Rückrunde

Das erste Training der Vorbereitung auf die Rückrunde der Saison 2021/2022 startet am Montag, 17.01.2022 um 19:00 Uhr auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.

Nachfolgende Spiele wurden bis jetzt angesetzt:

Freitag 21.01.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Odenheim 2

Samstag 29.01.22 Beginn 14:00 Uhr in Graben

FV Graben – TSV Langenbrücken

Samstag 05.02.22 Beginn 12:00 Uhr in Weiher

FC Weiher 2 – TSV Langenbrücken

Mittwoch 09.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Zeutern

SV Zeutern – TSV Langenbrücken

Samstag 12.02.22 Beginn 14:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Frauenweiler

Mittwoch 16.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – TuS Mingolsheim (A-Junioren)

Samstag 26.02.22 Beginn 14:30 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Weiher

Christbaumsammlung am 15.01.2022

Christbaumsammlung

Danke!

Die Jugendabteilung bedankt sich bei allen Bewohnern von Langenbrücken ganz herzlich, welche die Jugendabteilung des TSV Langenbrücken mit ihrer Spende zur Christbaumsammlung unterstützt haben. Diese Spenden kommen den Kindern und Jugendlichen des TSV im Trainingsbetrieb während des Jahres zugute.

Unser ganz besonderer Dank gilt den Fahrern der Christbaumsammlung:
Erich Engler, Thomas Eschbach und Abo Coelho-Schäfer, die wie schon traditionell sowohl ihre Zeit wie auch ihre Gerätschaften zur Verfügung gestellt haben.

Vielen Dank auch an alle Sammler, die den halben Tag auf den Straßen unterwegs waren!

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 12.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 12.01.2022

Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.

Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022.
Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:

Fußballspielen draußen

Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle  Spieler*innen  sowie das  Funktionspersonal  (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen  2G-Nachweis .

Schüler*innen bis 17 Jahre  Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.

Zuschauer*innen  bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen  2G-Plus-Nachweis .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Sport und Aufenthalt im Innenbereich

Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt  2G-Plus .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Schüler*innen bis 17 Jahre  sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.

Zuschauer- & Maskenpflicht

Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .

Wie geht es weiter?

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.

Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II .
Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.

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Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 27.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 04.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 04.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest)

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren, auch in den Ferien

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  •  In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
und Beschäftigte (Trainer*innen)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen2G2G2G2G
  • In der Alarmstufe II: 
Sportbetrieb
im Freien
Innenräume
Amateur-Spieler*innen
und Mitwirkende
2G2G+
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(z.B. Vertragsspieler*innen
und hauptamtliche Trainer*innen)
3G3G
Zuschauer*innen2G+2G+

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Junioren: Platzierungen zur Winterpause

D1-Junioren: 6. Tabellenplatz (Kreisklasse A)

D2-Junioren: 9. Tabellenplatz (Kreisklasse B)

C-Junioren: 3. Tabellenplatz (Kreisklasse B)

– 10 Punkte – Torverhältnis 18:12 –

B-Junioren: 7. Tabellenplatz (Kreisklasse A)

A-Junioren: 6. Tabellenplatz (Verbandsliga – TuS Mingolsheim)

Damit beginnt für die Junioren die wohlverdiente Winterpause.

A-Junioren: 12. Spieltag Verbandsliga am 27.11.2021

TuS Mingolsheim – FC Nöttingen     2:3 (1:1)

U19: Packendes Verbandsliga-Spiel gegen Nöttingen geht knapp verloren

Als die A-Jugend des TuS Mingolsheim vor etwas mehr als 10 Wochen zum Auftakt der Verbandsliga-Saison 2021/2022 beim FC Nöttingen mit 0:5 unter die Räder kam, wurden im Verbandsgebiet die ersten Stimmen laut, dass dies vermutlich die falsche Spielklasse für solch einen verhältnismäßig kleinen Verein sei. Mittlerweile ist die junge Mannschaft um Kapitän Milan Straub in einer körperlich guten Verfassung und hat bereits 14 Zähler auf der Habenseite und den 6. Tabellenplatz inne.

Die Revanche sollte her – aber man merkte dem TuS den Willen und die Entschlossenheit leider erst nach dem frühen Rückstand (3.) an. Bereits zehn Minuten nach dem Gegentreffer egalisierte Yusuf Sakar den Gegentreffer mit einem Abstauber zum 1:1 (12.). In der Folge entwickelte sich ein umkämpftes Spiel mit Fehlern auf beiden Seiten – ein optisches Übergewicht in Sachen Ballbesitz hatten die favorisierten Gäste des Zweitplatzierten FC Nöttingen, ohne dabei aber unbedingte Torgefahr auszustrahlen. Nach dem Seitenwechsel erwischte der TuS Mingolsheim den besseren Start und Jeremias Moser beförderte den Ball nach feiner Vorarbeit von Tim Stricker per Lupfer ins Tor der Gäste (51.). In der Folge wechselten die Gäste sehr offensiv, wodurch die Abstimmung in der TuS-Hintermannschaft nicht vollends stimmte. In einer beachtlichen und konsequenten Druckphase glich der FC Nöttingen zum 2:2 aus (66.), ehe die Gastgeber wieder einen Fuß ins Spiel bekamen. Entlastungsangriffe waren leider Mangelware, die Kräfte ließen ein Stück weit nach und so kam leider der Nackenschlag in der Nachspielzeit: Nach einem vermeidbaren Eckball köpfte ein Gäste-Angreifer das Leder völlig freistehend über die Linie (90.+1), wodurch das Spiel schlussendlich mit 2:3 verloren ging.

Ich glaube, dass der eine Punkt heute schon möglich gewesen wäre – und durch den hohen Aufwand meiner Mannschaft wäre dieser wahrscheinlich auch nicht unverdient gewesen“, so ein enttäuschter Tobias Schlegel nach dem Spiel, der aber auch anerkennt, „dass der FC Nöttingen schon ungemeine individuelle Qualität im Kader hat“. Die enttäuschten Gemüter innerhalb der Mannschaft gilt es nun schnell wiederaufzurichten, damit zum Hinrunden-Finale gegen Friedrichstal und darüber hinaus in der Rückrunde wieder Punkte geholt werden. „Uns ist bewusst, dass wir die entscheidenden Punkte für den Klassenerhalt gegen unsere direkte Konkurrenz holen müssen. Von daher stimmt es mich optimistisch, dass wir mit einer solchen Leistung wie heute gegen individuell schwächere Gegner punkten können und werden“, so das abschließende Fazit für seine Schützlinge. (ts)

Generalversammlung für das Jahr 2020

Am Samstag, 27.11.2021 fand die jährliche Generalversammlung des TSV Langenbrücken unter strengen Corona-Hygieneregeln statt. Aus diesem Anlass erschienen knapp 20 Vereinsmitglieder in der Kraichgauhalle. Deshalb geht ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, Übungsleiter und Betreuer, die sich trotz der besonderen Bedingungen die Zeit genommen hatten und der Einladung des 1. Vorsitzenden gefolgt waren.

Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den 1. Vorsitzenden Ralf Patig und einem stillen Gedenken an die verstorbenen Mitglieder des TSV folgten die verschiedenen Berichte.

Ralf Patig informierte die Versammlung über die wenigen Ereignisse und Veranstaltungen des TSV im Jahr 2020: Die Prunksitzung konnte noch stattfinden – alle anderen Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Er blickte auf ein ruhiges Jahr zurück, aber dennoch musste das Sportgelände und die Rasenplätze in Stand gehalten werden. Er dankte allen Übungsleitern, Betreuern und Helfern für ihren Einsatz und ihre Unterstützung zum Wohl des TSV Langenbrücken.

Hauptkassier Michael Stark hatte in diesem Jahr wieder eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das abgelaufene Jahr aufgestellt, in der er anschaulich darlegte, dass der TSV in 2020 trotz Corona gut gewirtschaftet hatte.

Die Kassenprüfer Bernd Willhauck und Andreas Singler bestätigten schriftlich eine vorbildliche Kassenführung und beantragten die Entlastung des Hauptkassiers, die von der Generalversammlung einstimmig ausgesprochen wurde.

Im Anschluss daran berichteten die Abteilungsleiter der verschiedenen Abteilungen Tischtennis schriftlich durch Jürgen Kittlitz, Turnen durch Inka Böser, Fußball Junioren durch Abilio Coelho-Schäfer, Fußball Senioren durch Patrick Heil und Fußball AH schriftlich durch Roland Bös darüber, wie sie das erste Corona-Jahr mehr oder weniger gut mit diversen Online-Angeboten über die Bühne gebracht hatten.

Gemeinderat Daniel Molk überbrachte die Grußworte der Gemeinde und dankte allen Betreuern und Übungsleiters für Ihren Einsatz.

Auch in diesem Jahr stand eine Ehrung auf dem Programm. Martin Gehring, der über 20 Jahre als Jugendtrainer beim TSV tätig war, bekam von Ralf Patig die Ehrennadel in Gold überreicht. Weiterhin wird er dem TSV als Beirat und im Rasenmäher-Team erhalten bleiben.

Da in diesem Jahr keine Neuwahlen stattfanden, es wurden lediglich zwei neue Kassenprüfer bestellt, bleibt die Vorstandschaft für das kommende Vereinsjahr unverändert wie folgt:

Die Vorstandschaft im Überblick:

1. Vorsitzender: Ralf Patig

2. Vorsitzende: Günter Schmidt

Hauptkassier: Michael Stark

Schriftführerin: Simone Keilbach

Abt. Tischtennis: Jürgen Kittlitz

Abt. Turnen: Inka Böser

Abt. Fußball-Jugend: Abilio Coelho-Schäfer

Abt. Fußball-Senioren: Patrick Heil

Abt. Fußball-AH: Roland Bös

Kassenprüfer:  Martin Gehring und Marc Keilbach

*****

Einladung zur GENERALVERSAMMLUNG

am Samstag, den 27.11.2021 um 18.00 Uhr in der Kraichgauhalle.

Wir laden hierzu unsere Vereinsmitglieder recht herzlich ein.

Bei der Versammlung gilt die 2G+-Regel!

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden
  4. Bericht des Hauptkassiers
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Vorstandschaft
  7. Berichte der Abteilungsleiter
    a.) Tischtennis
    b.) Turnen
    c.) Fußball – Jugend
    d.) Fußball – Senioren
    e.) Fußball – AH
  8. Grußworte
  9. Anträge
  10. Aussprache
  11. Wahl / Kassenprüfer
  12. Bestätigung der Abteilungsleiter
  13. Ehrung
  14. Verschiedenes

Anträge zur Generalversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen 8 Tage vor der Versammlung in Händen des Vorstandes sein.

An der Versammlung sind zusätzlich folgende Hygieneregeln einzuhalten:

  • Tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung bis zu Ihrem Platz und auf die Toilette
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und andere Begrüßungsrituale
  • Achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregel von 1,50m
  • Bitte bringen Sie ggf. Getränke selbst mit, da keine Bewirtung stattfinden kann

Ralf Patig / 1. Vorsitzender

Senioren: 13. Spieltag Kreisklasse B am 21.11.2021

Wieder zwei völlig verschiedene Halbzeiten!

TSV Stettfeld 2 – TSV Langenbrücken     2:3 (0:3)

Torschützen des TSV:

22. Min. 0:1     Müller Maximilian
35. Min. 0:2     Müller Maximilian
43. Min. 0:3     Kahler Jonas

Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Singler Luis – Kahler Jonas – Gerstner David – Müller Maximilian – Gummert Cedric – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Heil Patrick (ab 90. Min. für Gummert) – Schanzenbach David (ab 64. Min. für Gerstner) – Tilly Simon (ab 64. Min. für Müller) – Bell Fabian (ETW)

Auch an diesem Sonntag zeigte die Mannschaft des TSV zwei komplett verschiedene Halbzeiten gegen den TSV Stettfeld 2. Führte man zur Halbzeitpause noch völlig verdient mit 0:3, musste man am Ende um den knappen 2:3 Sieg zittern. Dennoch wurden die drei Punkte eingefahren. Vor Wochen wäre so ein Spiel noch in die Hose gegangen …

Von der ersten Minute an waren unsere Jungs im Spiel. Der Gastgeber wurde von Anfang an angelaufen und konnte nur mit langen Bällen agieren. In der 22. Spielminute nach einem schnell ausgeführten Eckball, als die Stettfelder Hintermannschaft noch unsortiert war, stand Maximilian Müller plötzlich frei vor dem Tor und verwandelte unhaltbar zum 0:1. Nur 13 Minuten später nach schnellem Umschaltspiel steckte Nico Keilbach den Ball durch, und Maximilian Müller steuerte alleine aufs Tor zu und verwandelte abermals stark zum 0:2. Danach hatte man Torchancen wie am Fließband, Nico Keilbach scheiterte gleich zweimal am starken gegnerischen Torwart. In der 43. Minute nach einem Rückpass zum Torwart aus Stettfeld wurde dieser von Jonas Kahler angelaufen. Der Torwart spielte Jonas aus, rechnete aber nicht damit, der mal wieder stark spielende Jonas Kahler gleich zweimal energisch nachsetzte bis er den Ball erobern und die Führung zum 0:3 weiter ausbauen konnte. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeitpause.

Wie verwandelt kamen beide Mannschaften aus der Pause: Vom TSV Langenbrücken kam so gut wie nichts mehr und der TSV Stettfeld 2 erhöhte den Druck. Und so konnte dieser in der 61. Minute durch einen Handelfmeter den 1:3 Anschlusstreffer erzielen. Ab jetzt stand Torwart Niklas Olheide mit der gesamten TSV-Abwehr im Mittelpunkt, um das Ergebnis zu halten. Nach einigen Anläufen des Gastgebers übersah der Schiedsrichter ein deutliches Abseits und auf einmal stand es neun Minuten vor Schluss 2:3. Der TSV Steffeld 2 warf nun alles nach vorne, und der Ausgleich lag in der Luft. Es war nur Niklas Olheide im Tor des TSV Langenbrücken zu verdanken, der eine Parade nach der anderen ablieferte, dass man den knappen 2:3 Sieg über die Zeit retten konnte.

*****

Winterpause

Mit diesem knappen Sieg  beim letzten Hinrundenspiel geht die Mannschaft des TSV in die verdiente Winterpause: Bei 13 gespielten Partien überwintert der TSV auf dem 5. Tabellenplatz mit 20 Punkten und einem Torverhältnis von 35:27. Dies bedeutet: 6 Siege – 2 Unentschieden – 5 Niederlagen.