Neue Corona-Regeln ab 09.02.2022
Zum 09.02.2022, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Danach entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen.
Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel – 2G für Zuschauer*innen bleibt
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.
Mit der Anhebung der Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen setzt die Landesregierung die Marschroute um, auf die man sich bereits auf Bundesebene geeinigt hatte. In der Alarmstufe I gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind optional bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauer*innen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
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Begriffe:
- 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
- 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
- 2G = geimpft oder genesen
- 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:- Personen mit einer Boosterimpfung
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
- Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
- ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Pflicht zur Datenerfassung(entfällt seit dem 09.02.2022)- Hygienekonzept des Heimvereins
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:
Basisstufe | Warnstufe | Alarmstufe | Alarmstufe II | |
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Sportler*innen, SR*innen, Funktionsteam, Ehrenamtliche | im Freien: keine Nachweispflicht Innenräume: 3G | im Freien: 3G Innenräume: 3G | im Freien: 2G Innenräume: 2G | im Freien: 2G Innenräume: 2G+ |
Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht In den Ferien für Innenräume Antigen-Schnelltest | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht In den Ferien für Innenräume Antigen-Schnelltest |
Jugendliche unter 18, nicht Schüler*innen | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G |
Arbeitgeber, Beschäftigte, Selbstständige und Vertragsspieler*innen | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G |
Zuschauer*innen | im Freien: keine Nachweispflicht unter 5.000 Besucher*innen und bei Abstand, sonst 3G Innenräume: 3G | im Freien: 3G Innenräume: 3G+ | max. 50 % Auslastung im Freien: max. 5.000 bei 2G, 10.000 bei 2G+ Innenräume: max. 2.000 bei 2G, max. 4.000 bei 2G+ Ab 501 feste Sitz-/Stehplätze, davon max. 10 % Stehplätze. | im Freien: 2G+ Innenräume: 2G+ max. 50 % Auslastung, max. 500 Personen |
Heimvereine sind verantwortlich für:
- Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
- Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
- Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
- Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
- Die Kontrolle der Nachweise.
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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/