Neue Corona-Regeln ab 23.02.2022

Ab Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan.
Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.

Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
 

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnell-test vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept

In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzepterstellen.
Dieses muss folgende Punkte beinhalten:
– Umsetzung der Zutrittskontrollen 
und der Maskenpflicht,,
– Abstandsempfehlung,
– Regelung von Personenströmen,
– regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
– regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen,
– rechtzeitige und verständliche Infos über die geltenden Hygienenvorgaben.


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet
  • 2G = geimpft oder genesen

Als geimpft gelten Personen

  • mit vollständiger Impfung 
  • mit Auffrischungsimpfung
  • für die keine Impf-Empfehlung vorliegt

Als genesen gelten Personen

  • deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe Alarmstufe
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
keine Beschränkung3G2G
Schüler*innen
bis einschl. 17 Jahre
keine Beschränkungnur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht;
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
keine Beschränkung3G3G
Zuschauer*innenkeine Beschränkung3G
Innen: max. 60 % Auslastung;
nicht mehr als 6.000
im Freien: max. 75 %, nicht 
mehr als 25.000
2G
max. 50 % Auslastung
innen: max. 2.000
im Freien: max. 5.000


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/