Die Jugendabteilung bedankt sich bei allen Bewohnern von Langenbrücken ganz herzlich, welche die Jugendabteilung des TSV Langenbrücken mit ihrer Spende zur Christbaumsammlung unterstützt haben. Diese Spenden kommen den Kindern und Jugendlichen des TSV im Trainingsbetrieb während des Jahres zugute.
Unser ganz besonderer Dank gilt den Fahrern der Christbaumsammlung: Erich Engler, Thomas Eschbach und Abo Coelho-Schäfer, die wie schon traditionell sowohl ihre Zeit wie auch ihre Gerätschaften zur Verfügung gestellt haben.
Vielen Dank auch an alle Sammler, die den halben Tag auf den Straßen unterwegs waren!
Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.
Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022. Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:
Fußballspielen draußen
Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle Spieler*innen sowie das Funktionspersonal (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen 2G-Nachweis .
Schüler*innen bis 17 Jahre Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.
Zuschauer*innen bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen 2G-Plus-Nachweis .
Ausnahmen: Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.
Sport und Aufenthalt im Innenbereich
Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt 2G-Plus .
Ausnahmen: Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.
Schüler*innen bis 17 Jahre sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.
Zuschauer- & Maskenpflicht
Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .
Wie geht es weiter?
Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.
Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II . Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.
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Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:
2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest); Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Personen mit einer Boosterimpfung
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Pflicht zur Datenerfassung
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest); Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Personen mit einer Boosterimpfung
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Pflicht zur Datenerfassung
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
U19: Packendes Verbandsliga-Spiel gegen Nöttingen geht knapp verloren
Als die A-Jugend des TuS Mingolsheim vor etwas mehr als 10 Wochen zum Auftakt der Verbandsliga-Saison 2021/2022 beim FC Nöttingen mit 0:5 unter die Räder kam, wurden im Verbandsgebiet die ersten Stimmen laut, dass dies vermutlich die falsche Spielklasse für solch einen verhältnismäßig kleinen Verein sei. Mittlerweile ist die junge Mannschaft um Kapitän Milan Straub in einer körperlich guten Verfassung und hat bereits 14 Zähler auf der Habenseite und den 6. Tabellenplatz inne.
Die Revanche sollte her – aber man merkte dem TuS den Willen und die Entschlossenheit leider erst nach dem frühen Rückstand (3.) an. Bereits zehn Minuten nach dem Gegentreffer egalisierte Yusuf Sakar den Gegentreffer mit einem Abstauber zum 1:1 (12.). In der Folge entwickelte sich ein umkämpftes Spiel mit Fehlern auf beiden Seiten – ein optisches Übergewicht in Sachen Ballbesitz hatten die favorisierten Gäste des Zweitplatzierten FC Nöttingen, ohne dabei aber unbedingte Torgefahr auszustrahlen. Nach dem Seitenwechsel erwischte der TuS Mingolsheim den besseren Start und Jeremias Moser beförderte den Ball nach feiner Vorarbeit von Tim Stricker per Lupfer ins Tor der Gäste (51.). In der Folge wechselten die Gäste sehr offensiv, wodurch die Abstimmung in der TuS-Hintermannschaft nicht vollends stimmte. In einer beachtlichen und konsequenten Druckphase glich der FC Nöttingen zum 2:2 aus (66.), ehe die Gastgeber wieder einen Fuß ins Spiel bekamen. Entlastungsangriffe waren leider Mangelware, die Kräfte ließen ein Stück weit nach und so kam leider der Nackenschlag in der Nachspielzeit: Nach einem vermeidbaren Eckball köpfte ein Gäste-Angreifer das Leder völlig freistehend über die Linie (90.+1), wodurch das Spiel schlussendlich mit 2:3 verloren ging.
„Ich glaube, dass der eine Punkt heute schon möglich gewesen wäre – und durch den hohen Aufwand meiner Mannschaft wäre dieser wahrscheinlich auch nicht unverdient gewesen“, so ein enttäuschter Tobias Schlegel nach dem Spiel, der aber auch anerkennt, „dass der FC Nöttingen schon ungemeine individuelle Qualität im Kader hat“. Die enttäuschten Gemüter innerhalb der Mannschaft gilt es nun schnell wiederaufzurichten, damit zum Hinrunden-Finale gegen Friedrichstal und darüber hinaus in der Rückrunde wieder Punkte geholt werden. „Uns ist bewusst, dass wir die entscheidenden Punkte für den Klassenerhalt gegen unsere direkte Konkurrenz holen müssen. Von daher stimmt es mich optimistisch, dass wir mit einer solchen Leistung wie heute gegen individuell schwächere Gegner punkten können und werden“, so das abschließende Fazit für seine Schützlinge. (ts)
Am Samstag, 27.11.2021 fand die jährliche Generalversammlung des TSV Langenbrücken unter strengen Corona-Hygieneregeln statt. Aus diesem Anlass erschienen knapp 20 Vereinsmitglieder in der Kraichgauhalle. Deshalb geht ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, Übungsleiter und Betreuer, die sich trotz der besonderen Bedingungen die Zeit genommen hatten und der Einladung des 1. Vorsitzenden gefolgt waren.
Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den 1. Vorsitzenden Ralf Patig und einem stillen Gedenken an die verstorbenen Mitglieder des TSV folgten die verschiedenen Berichte.
Ralf Patig informierte die Versammlung über die wenigen Ereignisse und Veranstaltungen des TSV im Jahr 2020: Die Prunksitzung konnte noch stattfinden – alle anderen Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Er blickte auf ein ruhiges Jahr zurück, aber dennoch musste das Sportgelände und die Rasenplätze in Stand gehalten werden. Er dankte allen Übungsleitern, Betreuern und Helfern für ihren Einsatz und ihre Unterstützung zum Wohl des TSV Langenbrücken.
Hauptkassier Michael Stark hatte in diesem Jahr wieder eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das abgelaufene Jahr aufgestellt, in der er anschaulich darlegte, dass der TSV in 2020 trotz Corona gut gewirtschaftet hatte.
Die Kassenprüfer Bernd Willhauck und Andreas Singler bestätigten schriftlich eine vorbildliche Kassenführung und beantragten die Entlastung des Hauptkassiers, die von der Generalversammlung einstimmig ausgesprochen wurde.
Im Anschluss daran berichteten die Abteilungsleiter der verschiedenen Abteilungen Tischtennis schriftlich durch Jürgen Kittlitz, Turnen durch Inka Böser, Fußball Junioren durch Abilio Coelho-Schäfer, Fußball Senioren durch Patrick Heil und Fußball AH schriftlich durch Roland Bös darüber, wie sie das erste Corona-Jahr mehr oder weniger gut mit diversen Online-Angeboten über die Bühne gebracht hatten.
Gemeinderat Daniel Molk überbrachte die Grußworte der Gemeinde und dankte allen Betreuern und Übungsleiters für Ihren Einsatz.
Auch in diesem Jahr stand eine Ehrung auf dem Programm. Martin Gehring, der über 20 Jahre als Jugendtrainer beim TSV tätig war, bekam von Ralf Patig die Ehrennadel in Gold überreicht. Weiterhin wird er dem TSV als Beirat und im Rasenmäher-Team erhalten bleiben.
Da in diesem Jahr keine Neuwahlen stattfanden, es wurden lediglich zwei neue Kassenprüfer bestellt, bleibt die Vorstandschaft für das kommende Vereinsjahr unverändert wie folgt:
Die Vorstandschaft im Überblick:
1. Vorsitzender: Ralf Patig
2. Vorsitzende: Günter Schmidt
Hauptkassier: Michael Stark
Schriftführerin: Simone Keilbach
Abt. Tischtennis: Jürgen Kittlitz
Abt. Turnen: Inka Böser
Abt. Fußball-Jugend: Abilio Coelho-Schäfer
Abt. Fußball-Senioren: Patrick Heil
Abt. Fußball-AH: Roland Bös
Kassenprüfer: Martin Gehring und Marc Keilbach
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Einladung zur GENERALVERSAMMLUNG
am Samstag, den 27.11.2021 um 18.00 Uhr in der Kraichgauhalle.
Wir laden hierzu unsere Vereinsmitglieder recht herzlich ein.
Bei der Versammlung gilt die 2G+-Regel!
Tagesordnung:
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
Bericht des 1. Vorsitzenden
Bericht des Hauptkassiers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung der Vorstandschaft
Berichte der Abteilungsleiter a.) Tischtennis b.) Turnen c.) Fußball – Jugend d.) Fußball – Senioren e.) Fußball – AH
Grußworte
Anträge
Aussprache
Wahl / Kassenprüfer
Bestätigung der Abteilungsleiter
Ehrung
Verschiedenes
Anträge zur Generalversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen 8 Tage vor der Versammlung in Händen des Vorstandes sein.
An der Versammlung sind zusätzlich folgende Hygieneregeln einzuhalten:
Tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung bis zu Ihrem Platz und auf die Toilette
Verzichten Sie auf Händeschütteln und andere Begrüßungsrituale
Achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsregel von 1,50m
Bitte bringen Sie ggf. Getränke selbst mit, da keine Bewirtung stattfinden kann
22. Min. 0:1 Müller Maximilian 35. Min. 0:2 Müller Maximilian 43. Min. 0:3 Kahler Jonas
Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Singler Luis – Kahler Jonas – Gerstner David – Müller Maximilian – Gummert Cedric – Keilbach Nico – Irrgang Lars
Ersatzbank: Cipollina Massimo – Heil Patrick (ab 90. Min. für Gummert) – Schanzenbach David (ab 64. Min. für Gerstner) – Tilly Simon (ab 64. Min. für Müller) – Bell Fabian (ETW)
Auch an diesem Sonntag zeigte die Mannschaft des TSV zwei komplett verschiedene Halbzeiten gegen den TSV Stettfeld 2. Führte man zur Halbzeitpause noch völlig verdient mit 0:3, musste man am Ende um den knappen 2:3 Sieg zittern. Dennoch wurden die drei Punkte eingefahren. Vor Wochen wäre so ein Spiel noch in die Hose gegangen …
Von der ersten Minute an waren unsere Jungs im Spiel. Der Gastgeber wurde von Anfang an angelaufen und konnte nur mit langen Bällen agieren. In der 22. Spielminute nach einem schnell ausgeführten Eckball, als die Stettfelder Hintermannschaft noch unsortiert war, stand Maximilian Müller plötzlich frei vor dem Tor und verwandelte unhaltbar zum 0:1. Nur 13 Minuten später nach schnellem Umschaltspiel steckte Nico Keilbach den Ball durch, und Maximilian Müller steuerte alleine aufs Tor zu und verwandelte abermals stark zum 0:2. Danach hatte man Torchancen wie am Fließband, Nico Keilbach scheiterte gleich zweimal am starken gegnerischen Torwart. In der 43. Minute nach einem Rückpass zum Torwart aus Stettfeld wurde dieser von Jonas Kahler angelaufen. Der Torwart spielte Jonas aus, rechnete aber nicht damit, der mal wieder stark spielende Jonas Kahler gleich zweimal energisch nachsetzte bis er den Ball erobern und die Führung zum 0:3 weiter ausbauen konnte. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeitpause.
Wie verwandelt kamen beide Mannschaften aus der Pause: Vom TSV Langenbrücken kam so gut wie nichts mehr und der TSV Stettfeld 2 erhöhte den Druck. Und so konnte dieser in der 61. Minute durch einen Handelfmeter den 1:3 Anschlusstreffer erzielen. Ab jetzt stand Torwart Niklas Olheide mit der gesamten TSV-Abwehr im Mittelpunkt, um das Ergebnis zu halten. Nach einigen Anläufen des Gastgebers übersah der Schiedsrichter ein deutliches Abseits und auf einmal stand es neun Minuten vor Schluss 2:3. Der TSV Steffeld 2 warf nun alles nach vorne, und der Ausgleich lag in der Luft. Es war nur Niklas Olheide im Tor des TSV Langenbrücken zu verdanken, der eine Parade nach der anderen ablieferte, dass man den knappen 2:3 Sieg über die Zeit retten konnte.
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Winterpause
Mit diesem knappen Sieg beim letzten Hinrundenspiel geht die Mannschaft des TSV in die verdiente Winterpause: Bei 13 gespielten Partien überwintert der TSV auf dem 5. Tabellenplatz mit 20 Punkten und einem Torverhältnis von 35:27. Dies bedeutet: 6 Siege – 2 Unentschieden – 5 Niederlagen.
Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen für Nicht-Immunisierte auch im Sport
Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift aller Voraussicht nach schon morgen. Ab dann gilt für Amateur-Spieler*innen sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet.
Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.
Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich
Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von den baden-württembergischen Fußballlandesverbänden mit dem Kultusministerium abgestimmten bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Sofern sich ein Heimverein für die individuelle Kontrolle der einzelnen Nachweise entscheidet, ist dieses Vorgehen spätestens am Vortag des jeweiligen Spiels dem betreffenden Gastverein über das E-Postfach mitzuteilen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.
Spielbetrieb auch in der Alarmstufe
Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert, soll der Spielbetrieb im bfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Geändert hat sich seitdem, dass Ungeimpfte nicht mehr komplett von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen sind. „Als wir uns vor ein paar Wochen bewusst dafür entschieden haben, unseren Vereinen den Spielbetrieb auch bei Inkrafttreten der Alarmstufe weiter zu ermöglichen, sind wir noch von einer radikalen 2G-Regelung ausgegangen. Inzwischen wurde die Verordnung dahingehend angepasst, dass Nicht-Immunisierten die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit einem PCR-Test auch in der Alarmstufe weiter möglich sein wird. Das ist durchaus eine Erleichterung“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Trotz des erhöhten Aufwands für nicht-immunisierte Spieler*innen sei es richtig, an der Fortführung des Spielbetriebs festzuhalten: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass die persönliche Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung unsere Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit nicht gefährden darf.“ Ebenfalls erneuert Heiß seinen Appell an die Vereinsvertreter*innen: „Sprecht mit euren ungeimpften Mitgliedern, jede Impfung zählt.“
Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?
Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
Beschäftigte = Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen: 3G im Freien sowie Innenraum