Corona-Update: Erleichterung bei der 3G-Nachweiskontrolle – Stand 27.08.2021

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 27.08.2021)

Die neue Corona-Verordnung Sport schreibt für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine einen 3G-Nachweis vor. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen. Für Gastmannschaften ist der Nachweis nun gesammelt auf einem Formular möglich.

Der Gastverein kann dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen geimpft, genesen oder getestet sind.

Bestätigung 3G Nachweis     weitere finden Sie auf   www.badfv.de/coronavirus

Eine aufwändige Einzelkontrolle der Nachweise aller Personen durch den Heimverein entfällt somit.

Wichtig ist dennoch, immer wieder auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Die Verantwortung trägt der Heimverein. 

Die ersten Erfahrungen des laufenden Spielbetriebs unterstreichen, dass die Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen insbesondere den Impfstatus sowie Abstandshaltung bewerten.

Corona-Update: CoronaVO Sport vom 21.08.2021 bringt Klarheit: 3G-Pflicht in der Kabine

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 21.08.2021)

Am Samstag, 21. August, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht.

Sie bestätigt, dass für den Sport im Freien kein 3G-Nachweis erforderlich ist.

Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen ist jedoch ein 3G-Nachweis Pflicht.

Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen gilt außerdem immer Maskenpflicht. Eine Ausnahme besteht freilich während des Duschens, hierbei ist dann auf den Abstand zu achten.

Bezüglich der Kontrolle konkretisieren die Verordnungen nur, dass die vorgelegten Nachweise überprüft werden müssen. Eine Dokumentation oder Aufbewahrung ist nicht notwendig.

Für Zuschauer*innen besteht grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5.000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann.

Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Personenaufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können.

Ist dies nicht der Fall, muss der Heimverein die 3G-Nachweise durch eine entsprechende Einlasskontrolle gewährleisten. Besteht Unsicherheit bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelände bitten wir unsere Vereine, Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.

Corona-Update: Regelungen der neuen Corona-Verordnung ab dem 16.08.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 16.08.2021)

Ab dem Montag, 16.08.2021 gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg.

Für das Sporttreiben gilt:

  • Im Freien müssen Sportler*innen keinen 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) erbringen. 
  • Kabinennutzung ist nur mit 3G-Nachweis erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
  • Wenn gerade kein Sport getrieben wird, ist auf den Mindestabstand zu achten. Kann dieser nicht dauerhaft eingehalten werden, gilt auch im Freien Maskenpflicht.
  • Die Kontaktdaten der Sportler*innen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. 

Für Zuschauer*innen gilt:

  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig.
  • Zwischen allen Personen gilt der Mindestabstand.
  • In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
  • Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen. 

Für den Heimverein gilt:

  • Der*Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
    • Die Datenerfassung.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die Darstellung und Kapazität der örtlichen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Gastronomie, öffentlicher Personennahverkehr, Individualverkehr).
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucherinnen und Besucher über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Die Kontrolle der 3G-Nachweise (Formular für Gastvereine)

Hinweise:

  • Schüler*innen gelten generell als getestet (auch während der Ferien), ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis) muss erbracht werden.
  • Tests können nach wie vor von offiziellen Teststellen oder von anderen Stellen (z.B. Arbeitgeber) bestätigt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Selbst-Tests vor Ort unter Aufsicht sind ebenfalls möglich.
  • Heimvereine können als Hausrechtsinhaber strengere Regeln festlegen (z.B. generelle 3G-Pflicht)
  • Bei der Anordnung von Quarantäne nach einem bestätigten Infektionsfall bewerten die Gesundheitsämter insbesondere Impfstatus, Abstand und Lüften.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: Vorbereitung

Nur die Verletztenliste trübt eine bisher insgesamt positive Vorbereitung

Nach nun sieben Wochen präsentiert sich die U19-Mannschaft des TuS Mingolsheim in neuer Zusammensetzung formverbessert und schon sichtbar eingespielt. Zuletzt wurde am vergangenen Samstag, 24.07.2021, ein Testspiel gegen die ambitionierte FzG Münzesheim mit 7:2 (5:0) gewonnen – speziell die erste Halbzeit war gespickt mit tollen Aktionen und schön herausgespielten Toren/Torchancen. Die Harmonie innerhalb des 27-köpfigen Kaders, bestehend aus den Jahrgängen 2003 und 2004, sowie zwei Spielern des Jahrgangs 2005, ist ebenso erwähnenswert wie die herausragende Trainingsbeteiligung von durchschnittlich ca. 80%. Einzig und allein die schwerwiegenderen Verletzungen von Luka Cvitanovic und Jeremias Moser, die beide bis mindestens Ende August ausfallen werden, trüben ein alles in allem positives Gesamtbild, das die Mannschaft in den letzten Wochen hinterlassen hat.

Den Testspielerfolgen gegen die JFV Ganerb (1:0), die B-Jugend der JSG Kronau/Mingolsheim/Langenbrücken (11:0), den 1. FC Birkenfeld (7:1) und der FzG Münzesheim (7:2) stehen drei Remis gegen die Herrenteams des FV Graben (2:2) und TuS Mingolsheim II (1:1) sowie der A-Jugend der JSG Schatthausen/Baiertal (2:2) gegenüber. Lediglich im Gastspiel bei der Herren-Reserve des VfR Kronau musste man sich geschlagen geben (1:3).

In den nächsten Wochen bestreitet die Mannschaft von Trainer Tobias Schlegel noch einige Testspiele, allerdings erschwert die anstehende Urlaubszeit die Kaderzusammensetzung enorm. Da dies aber auch anderen Vereinen so ergehen wird darf man hoffen, dass der positive Schwung beibehalten oder gar weiter verbessert werden kann.

Terminübersicht:
Fr. 30.07.2021, 19:00 Uhr gegen JFV Ganerb (Ort: Dudenhofen)
Sa. 31.07.2021, 13:00 Uhr gegen JSG Unter-/Obergrombach (Ort: Kronau)
So. 22.08.2021, 11:00 Uhr gegen VfL Kurpfalz Neckarau (Ort: Mannheim)
Sa. 04.09.2021, 14:30 Uhr gegen VfB Bretten (Ort: Mingolsheim)

Das ersten Saisonspiel der U19-Verbandsliga zieht den TuS Mingolsheim am 11.09.2021 zum hochgehandelten Meisterschaftsfavoriten FC Nöttingen in den Härter Sportpark.

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung für den Sport bei stabiler Inzidenz vom 28.06.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 28.06.2021)

Zum 28. Juni 2021 ist eine komplett überarbeitete CoronaVO in Kraft getreten, die in Verbindung mit der neuen CoronaVO Sport ab sofort die Regelungen für den Amateurfußball festlegt.

Das gilt ab dem 28.06.2021:

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz bis 10)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 1.500 Zuschauer*innen, ab 300 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 30 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) möglich.

Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 10 bis 35)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 750 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 20 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis möglich.

Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 35 bis 50)

Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 500 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.

Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50)

Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 250 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.


Nach wie vor sind ein Hygienekonzept sowie Datenerfassung vorgeschrieben. Abseits des Sporttreibens gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand. Ausnahme davon ist die jeweils gültige allgemeine Kontaktbeschränkung, zum Beispiel bis 25 Personen in Inzidenzstufe 1 oder 15 Personen aus vier Haushalten in den Inzidenzstufen 3 und 4. In geschlossenen Räumen besteht außerdem Maskenpflicht. Das Verbot zum Ausschank und Konsum von Alkohol auf dem Sportgelände entfällt gemäß der neuen Verordnung.

Die jeweils geltende Inzidenzstufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht, wenn die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Stufe gilt dann ab dem jeweils folgenden Tag.

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg positiv entwickelt. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung bringt Lichtblicke für den Sport ab dem 07.06.2021–
Badischer Fußballverband e.V.

Hygienekonzept Sportgelände TSV Langenbrücken ab 08.06.2021

Endlich wieder Fußball!

Was für eine Erleichterung auf den Gesichtern der Kinder, Eltern und Trainer.

Fußball wie gewohnt ist wieder erlaubt. Ohne Test und ohne Beschränkungen.

Seit dieser Woche ist es wieder erlaubt, Fußball zu trainieren und auch zu spielen. Der ganze Papierkram ist, bis auf die Teilnehmerliste, die eh geführt wird, Geschichte.

Wir freuen uns, wieder das übliche Gewusel auf dem Sportgelände zu haben.

Zusätzlich haben wir es auch geschafft, wieder Trainingszeiten für die Turnabteilung frei zu halten, so dass auch die Zumba und Gymnastikkurse im Freien abgehalten werden können.

Wir wünschen allen viel Spaß und bleibt gesund. (C-S)

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(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 06.06.2021)

Für den Amateursport gelten ab Montag (07.06.2021) folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

• Bei einer Inzidenz von über 100
greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.

• Öffnungsstufe 1
(7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.

• Öffnungsstufe 2
(7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.

• Öffnungsstufe 3
(die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz < 50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.

• Inzidenz < 35 fünf Tage in Folge:
Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen

Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb Inzidenz unter 35, Sportgelände TSV Langenbrücken, Holzmüllerrichtweg


Im Rahmen der Covid-19 Pandemie haben wir, der TSV Langenbrücken, folgendes Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb bei einer Inzidenz unter 35 erarbeitet. Dieses Hygienekonzept ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.
Bitte die Regeln durchlesen und auch an die Spieler, Trainer, Betreuer und Verantwortlichen
weitergeben. Nur unter Einhaltung der Regeln ist der Sportbetrieb durchführbar.

Gesundheitszustand
In folgenden Fällen ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb, egal ob aktiv als Spieler oder passiv als Trainer / Betreuer untersagt:

  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt zeigen Symptome, die auf Covid-19 hinweisen
    (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall,
    Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns,
    Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag, Atembeschwerden oder
    Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder
    Bewegungsfähigkeit)
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt, hatten in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer
    Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt wurden positiv auf Covid-19 getestet und die
    Quarantänezeit von mind. 14 Tagen ist noch nicht vorbei.

    Allgemeine Regeln
    Folgende Regeln sind einzuhalten:
  • Beim Betreten des Sportgeländes Hände desinfizieren
  • Trainingsliste führen
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist, wo möglich einzuhalten, dies gilt vor allem in den
    Umkleidekabinen und Duschen
  • Auf Körperkontakt verzichten (Jubel, Begrüßung…)
  • Niesen und Husten in die Armbeuge

    Bei Fragen:
    Hygienebeauftragter
    Abilio Coelho-Schäfer
    0170 8503682
    Bad Schönborn, 08.06.2020

Corona-Update: Neue Corona-Regelung für den Sport vom 01.06.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 01.06.2021)

Mit Unverständnis nehmen die Fußballverbände in Baden-Württemberg zur Kenntnis, dass das Kultusministerium zwischenzeitlich seine Auslegung der aktuell gültigen Corona-Verordnung geändert hat.

Demnach müssen auch Kinder ab 6 Jahren getestet sein, um in 20er-Gruppen trainieren zur dürfen.

Corona-Update: Neue Corona-Regelung für den Sport vom 17.05.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

Endlich darf man wieder trainieren, aber…

Endlich, nach endloser Zeit darf man wieder Mannschaftstraining durchführen.

Schon vor einiger Zeit hatten wir uns bereits Gedanken gemacht, wie denn Mannschaftstraining durchführbar wäre. Aufgrund der letzten Öffnung hatten wir unser Hygienekonzept ausgearbeitet und alles möglich gemacht, um den Vorschriften zu genügen.

Für die unter 14 Jährigen bedeutet das die Möglichkeit, sofort wieder anzufangen.

Für die Jugendlichen ab 14 Jahren und den Erwachsenenbereich gestaltet sich dies etwas schwieriger, denn es wird ein tagesaktueller Test gefordert, wenn man nicht durchgeimpft oder genesen ist.

Dieses Thema hat uns sehr beschäftigt, und dann kam die Nachricht des Testzentrums Bad Schönborn-Kronau, dass auf dem Parkplatz beim Sportpark in Mingolsheim ein Testzentrum eingerichtet wird. Dieses wird von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr kostenlose Tests mit Bescheinigungen durchführen. Somit steht jedem Sportler eine Möglichkeit zur Verfügung, sich vor dem Training kostenlos testen zu lassen.

Vielen Dank dem Team des Testzentrums Bad Schönborn-Kronau für diese tolle Unterstützung!

Jetzt hoffen wir, dass diese Öffnungsphase länger ist, als die letzte und sich alle wieder am Sport erfreuen können.

Bleiben Sie alle Gesund!

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(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 17.05.2021)

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 und ist dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben worden, gelten folgende Regelungen:

  • Private und öffentliche Sportstätten sind freigegeben für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre kontaktarm trainieren. Hier besteht für Anleitungspersonen nach Angabe des Ministeriums keine Test-Pflicht.
  • Auf weitläufigen Außenanlagen sind gleichzeitig mehrere Gruppen erlaubt, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist.

Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, können außerdem Kinder und Erwachsene ab 14 Jahren in Gruppen von maximal 10 Personen aus drei Haushalten trainieren.

Der Stufenplan erlaubt bei Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnell-Tests oder Impf- bzw. Genesenennachweises weitere Lockerungen:

  • Stufe 1: Liegt die Inzidenz fünf Werktage stabil unter 100, so gilt am übernächsten Tag: kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen ist auch für Kinder und Erwachsene ab 14 Jahre erlaubt.
  • Stufe 2: Liegt die Inzidenz an 14 aufeinander folgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz, so gilt zusätzlich zu Öffnungsstufe 1: kontaktarme Sportausübung auch in geschlossenen Räumen bei einer Person je angefangene 20 qm möglich.

Bei einer Inzidenz über 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse mit folgenden Regelungen:

  • Kontaktloser Freizeit- und Amateursport ist kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) erlaubt.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist in Gruppen von bis zu 5 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt. Anleitungspersonen benötigen einen negativen Schnelltest.

Corona-Update: Neue Regelung für den Sport vom 24.04.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 24.04.2021)

Am 24.04.2021 ist das neue, bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, das auch Auswirkungen auf die Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg hat.

Die wichtigsten Änderungen sind die Absenkung der Altersgrenze bei Kindern, für die Ausnahmen gelten, sowie eine weitere Lockerung für diese Altersklasse.
Demnach dürfen Kinder bis 13 Jahre, also bis zu dem Tag ihres 14. Geburtstages, bei einer Inzidenz über 100 in Fünfergruppen trainieren. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen dann einen negativen Corona-Schnelltest.

Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, musste das Land Baden-Württemberg die Vorgaben des neuen, verschärften Gesetzes umsetzen. Für den Sport in Baden-Württemberg gilt ab sofort:

Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt.
Kindern bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist der Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig.
Kinder dürfen auf Außensportanlagen weiterhin in Gruppen von max. 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren trainieren.

Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest (nicht Selbst-Test), der nicht älter als 24 Stunden ist.

Umkleiden und sanitäre Anlagen müssen geschlossen bleiben.
Liegt die Inzidenz unter 100 dürfen Toiletten einzeln benutzt werden.
Die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung sind in jedem Fall einzuhalten.

Der jeweils gültige Inzidenzwert wird von dem Stadt- oder Landkreis amtlich verkündet. 

Corona-Update: Annullierung der Spielzeit 2020/21 – Keine Auf- und Absteiger –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 09.04.2021)

Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat beschlossen, die Saison mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dies hat die Annullierung aller Meisterschaftsspiele der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts zur Folge.

Pokalspiele sowie die Ligen ab den Oberligen Baden-Württemberg aufwärts sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

Der 9. Mai 2021 wurde als letzter möglicher Termin festgelegt, um die unterbrochene Saison wieder aufzunehmen. „Um dies unter sportlich fairen Bedingungen und unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte zu ermöglichen, hätte eine der Unterbrechung angemessene Vorbereitung, sprich ein flächendeckendes Mannschaftstraining unter Wettkampfbedingungen und ohne weitere Auflagen, vorgeschaltet sein müssen.
Dies sieht der Verbandsvorstand angesichts der immer noch hohen und regional stark unterschiedlichen Infektionslage sowie der geltenden Verordnungen als nicht mehr möglich an und hat folglich die Saison mit Beschluss vom 08.04.2021 beendet.“

Die Spielordnung sieht nun zwingend die Annullierung vor. Es gibt demnach in der Spielzeit 2020/21 in den bfv-Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts grundsätzlich keine Auf- und Absteiger.

TSV 1906 Langenbrücken e.V.
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