Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 23.02.2022

Neue Corona-Regeln ab 23.02.2022

Ab Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan.
Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.

Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
 

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnell-test vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept

In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzepterstellen.
Dieses muss folgende Punkte beinhalten:
– Umsetzung der Zutrittskontrollen 
und der Maskenpflicht,,
– Abstandsempfehlung,
– Regelung von Personenströmen,
– regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
– regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen,
– rechtzeitige und verständliche Infos über die geltenden Hygienenvorgaben.


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet
  • 2G = geimpft oder genesen

Als geimpft gelten Personen

  • mit vollständiger Impfung 
  • mit Auffrischungsimpfung
  • für die keine Impf-Empfehlung vorliegt

Als genesen gelten Personen

  • deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe Alarmstufe
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
keine Beschränkung3G2G
Schüler*innen
bis einschl. 17 Jahre
keine Beschränkungnur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht;
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
keine Beschränkung3G3G
Zuschauer*innenkeine Beschränkung3G
Innen: max. 60 % Auslastung;
nicht mehr als 6.000
im Freien: max. 75 %, nicht 
mehr als 25.000
2G
max. 50 % Auslastung
innen: max. 2.000
im Freien: max. 5.000


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise.

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 09.02.2022

Neue Corona-Regeln ab 09.02.2022

Zum 09.02.2022, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Danach entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen. 

Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel – 2G für Zuschauer*innen bleibt

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden. 

Mit der Anhebung der Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen setzt die Landesregierung die Marschroute um, auf die man sich bereits auf Bundesebene geeinigt hatte. In der Alarmstufe I gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind optional bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauer*innen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. 

*****


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung (entfällt seit dem 09.02.2022)
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
In den Ferien für Innenräume
Antigen-Schnelltest
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
In den Ferien für Innenräume
Antigen-Schnelltest
Jugendliche unter 18,
nicht Schüler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
max. 50 % Auslastung
im Freien: max. 5.000 bei 2G,
10.000 bei 2G+
Innenräume: max. 2.000 bei 2G,
max. 4.000 bei 2G+

Ab 501 feste Sitz-/Stehplätze,
davon max. 10 % Stehplätze.
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+

max. 50 % Auslastung, 
max. 500 Personen


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 28.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 28.01.2022

Rückkehr in Alarmstufe I: 2G für den Sport, drinnen und draußen

Zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung und somit die Regelungen der Alarmstufe I. Nach der Corona-Verordnung Sport benötigen sowohl Sportler*innen und Funktionspersonal als auch Zuschauer*innen nun einen 2G-Nachweis. Die Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige) besteht weiterhin in geschlossenen Räumen abseits des Sporttreibens sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte

Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.

Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neubegründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details

Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BWVerbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen.

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Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 12.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 12.01.2022

Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.

Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022.
Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:

Fußballspielen draußen

Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle  Spieler*innen  sowie das  Funktionspersonal  (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen  2G-Nachweis .

Schüler*innen bis 17 Jahre  Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.

Zuschauer*innen  bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen  2G-Plus-Nachweis .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Sport und Aufenthalt im Innenbereich

Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt  2G-Plus .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Schüler*innen bis 17 Jahre  sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.

Zuschauer- & Maskenpflicht

Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .

Wie geht es weiter?

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.

Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II .
Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.

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Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 27.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 04.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 04.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest)

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren, auch in den Ferien

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  •  In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
und Beschäftigte (Trainer*innen)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen2G2G2G2G
  • In der Alarmstufe II: 
Sportbetrieb
im Freien
Innenräume
Amateur-Spieler*innen
und Mitwirkende
2G2G+
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(z.B. Vertragsspieler*innen
und hauptamtliche Trainer*innen)
3G3G
Zuschauer*innen2G+2G+

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Junioren: Platzierungen zur Winterpause

D1-Junioren: 6. Tabellenplatz (Kreisklasse A)

D2-Junioren: 9. Tabellenplatz (Kreisklasse B)

C-Junioren: 3. Tabellenplatz (Kreisklasse B)

– 10 Punkte – Torverhältnis 18:12 –

B-Junioren: 7. Tabellenplatz (Kreisklasse A)

A-Junioren: 6. Tabellenplatz (Verbandsliga – TuS Mingolsheim)

Damit beginnt für die Junioren die wohlverdiente Winterpause.

A-Junioren: 12. Spieltag Verbandsliga am 27.11.2021

TuS Mingolsheim – FC Nöttingen     2:3 (1:1)

U19: Packendes Verbandsliga-Spiel gegen Nöttingen geht knapp verloren

Als die A-Jugend des TuS Mingolsheim vor etwas mehr als 10 Wochen zum Auftakt der Verbandsliga-Saison 2021/2022 beim FC Nöttingen mit 0:5 unter die Räder kam, wurden im Verbandsgebiet die ersten Stimmen laut, dass dies vermutlich die falsche Spielklasse für solch einen verhältnismäßig kleinen Verein sei. Mittlerweile ist die junge Mannschaft um Kapitän Milan Straub in einer körperlich guten Verfassung und hat bereits 14 Zähler auf der Habenseite und den 6. Tabellenplatz inne.

Die Revanche sollte her – aber man merkte dem TuS den Willen und die Entschlossenheit leider erst nach dem frühen Rückstand (3.) an. Bereits zehn Minuten nach dem Gegentreffer egalisierte Yusuf Sakar den Gegentreffer mit einem Abstauber zum 1:1 (12.). In der Folge entwickelte sich ein umkämpftes Spiel mit Fehlern auf beiden Seiten – ein optisches Übergewicht in Sachen Ballbesitz hatten die favorisierten Gäste des Zweitplatzierten FC Nöttingen, ohne dabei aber unbedingte Torgefahr auszustrahlen. Nach dem Seitenwechsel erwischte der TuS Mingolsheim den besseren Start und Jeremias Moser beförderte den Ball nach feiner Vorarbeit von Tim Stricker per Lupfer ins Tor der Gäste (51.). In der Folge wechselten die Gäste sehr offensiv, wodurch die Abstimmung in der TuS-Hintermannschaft nicht vollends stimmte. In einer beachtlichen und konsequenten Druckphase glich der FC Nöttingen zum 2:2 aus (66.), ehe die Gastgeber wieder einen Fuß ins Spiel bekamen. Entlastungsangriffe waren leider Mangelware, die Kräfte ließen ein Stück weit nach und so kam leider der Nackenschlag in der Nachspielzeit: Nach einem vermeidbaren Eckball köpfte ein Gäste-Angreifer das Leder völlig freistehend über die Linie (90.+1), wodurch das Spiel schlussendlich mit 2:3 verloren ging.

Ich glaube, dass der eine Punkt heute schon möglich gewesen wäre – und durch den hohen Aufwand meiner Mannschaft wäre dieser wahrscheinlich auch nicht unverdient gewesen“, so ein enttäuschter Tobias Schlegel nach dem Spiel, der aber auch anerkennt, „dass der FC Nöttingen schon ungemeine individuelle Qualität im Kader hat“. Die enttäuschten Gemüter innerhalb der Mannschaft gilt es nun schnell wiederaufzurichten, damit zum Hinrunden-Finale gegen Friedrichstal und darüber hinaus in der Rückrunde wieder Punkte geholt werden. „Uns ist bewusst, dass wir die entscheidenden Punkte für den Klassenerhalt gegen unsere direkte Konkurrenz holen müssen. Von daher stimmt es mich optimistisch, dass wir mit einer solchen Leistung wie heute gegen individuell schwächere Gegner punkten können und werden“, so das abschließende Fazit für seine Schützlinge. (ts)

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen auch im Sport

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen für Nicht-Immunisierte auch im Sport

Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift aller Voraussicht nach schon morgen. Ab dann gilt für Amateur-Spieler*innen sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet.

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich

Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von den baden-württembergischen Fußballlandesverbänden mit dem Kultusministerium abgestimmten bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Sofern sich ein Heimverein für die individuelle Kontrolle der einzelnen Nachweise entscheidet, ist dieses Vorgehen spätestens am Vortag des jeweiligen Spiels dem betreffenden Gastverein über das E-Postfach mitzuteilen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.

Spielbetrieb auch in der Alarmstufe

Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert, soll der Spielbetrieb im bfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Geändert hat sich seitdem, dass Ungeimpfte nicht mehr komplett von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen sind. „Als wir uns vor ein paar Wochen bewusst dafür entschieden haben, unseren Vereinen den Spielbetrieb auch bei Inkrafttreten der Alarmstufe weiter zu ermöglichen, sind wir noch von einer radikalen 2G-Regelung ausgegangen. Inzwischen wurde die Verordnung dahingehend angepasst, dass Nicht-Immunisierten die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit einem PCR-Test auch in der Alarmstufe weiter möglich sein wird. Das ist durchaus eine Erleichterung“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Trotz des erhöhten Aufwands für nicht-immunisierte Spieler*innen sei es richtig, an der Fortführung des Spielbetriebs festzuhalten: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass die persönliche Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung unsere Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit nicht gefährden darf.“ Ebenfalls erneuert Heiß seinen Appell an die Vereinsvertreter*innen: „Sprecht mit euren ungeimpften Mitgliedern, jede Impfung zählt.“

Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?

  • Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
  • Beschäftigte = Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen: 3G im Freien sowie Innenraum
  • Zuschauer*innen: 2G

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: 9. Spieltag Verbandsliga am 06.11.2021

TuS Mingolsheim – VfR Mannheim     2:2 (0:2)

U19: Last-Minute-Punktgewinn nach 0:2-Halbzeitrückstand

Nach zwei Siegen in Folge herrscht im Lager der U19-Verbandsliga-Mannschaft nun etwas Abstand zu den Abstiegsrängen – dennoch stehen in der Folge einige Spiele gegen direkte Konkurrenten auf dem Programm.

Den Anfang machte der VfR Mannheim, der punktemäßig überraschend schwach ist und fünf Zähler bzw. vier Plätze hinter dem TuS Mingolsheim liegt. Allerdings machten die Gäste aus Mannheim gleich ordentlich Dampf und gingen nach nur drei Zeigerumdrehungen in Führung. Der Schock saß bei den TuS-Kickern um Kapitän Milan Straub tief, und so war es nur eine Frage der Zeit, bis die Gäste den Vorsprung auf 0:2 ausbauen konnten. Nach den überwiegend guten Auftritten der letzten zwei bis drei Wochen war dies sicherlich eine der schwächsten Leistungen, sowohl am Ball als auch gegen den Ball und vor allem im Bereich der Zweikampfführung. Nichtsdestotrotz hatte Yusuf Sakar kurz vor dem Pausenpfiff nach einem missglückten Abschlag des Torwarts die große Chance zum schmeichelhaften Anschlusstreffer, doch der Pfosten verhinderte den Torerfolg.

Nach dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit merkte man der jungen Mannschaft an, dass neben den taktischen und personellen Anpassungen vor allem der Glaube an ein Comeback größer war als noch im ersten Durchgang. Tim Stricker scheiterte nach einem sehr sehenswerten Spielzug am stark reagierenden Torwart – besser machte es Goalgetter Yusuf Sakar nach feiner Vorarbeit von Noah Würges, als er per Volleyschuss sein drittes Saisontor zum 1:2-Anschlusstreffer erzielte (56.). In der Folgezeit beschränkte sich der VfR Mannheim aufs Kontern, ohne dabei aber absolute Torgefahr auszustrahlen. Der TuS lief hoch an. Die Schlussphase gestaltete sich unruhig, aber mit dem besseren Ende für den TuS: Nach vielen erfolglosen Versuchen fand Jeremias Moser die Lücke im Defensivverbund der Gäste und schob das Leder zum 2:2-Endstand über die Linie (90.+4).

Der Jubel kannte kaum noch Grenzen und nach dem Schlusspfiff freute sich die Mannschaft von Trainer Tobias Schlegel über das dritte Spiel in Folge ohne Niederlage: „Ein Spiel, das sicherlich noch etwas länger in Erinnerung bleiben wird. Nicht nur aufgrund der Tatsache, dass wir nach einer ziemlich enttäuschenden ersten Halbzeit eine solche zweite Halbzeit abliefern, sondern auch, dass uns Jerry nach langer Leidenszeit mit einem Tor in der vierten Minute der Nachspielzeit den wichtigen Punkt rettet. Großes Kompliment an das gesamte Team, hier hat jeder Charakter und Moral gezeigt!

Weiter geht es für den TuS Mingolsheim am Samstag, 13. November 2021 um 14:30 Uhr mit einem Gastspiel bei der SG Dielheim – ebenfalls einem direkten Konkurrenten. Gerne möchte man die kleine Serie ausbauen und weiter ungeschlagen bleiben. Wenn man an die zweite Halbzeit anknüpfen kann, dann erscheint dieser Plan durchaus möglich. (ts)

TSV 1906 Langenbrücken e.V.
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