Corona-Update: Neue Corona-Verordnung für den Sport bei stabiler Inzidenz vom 28.06.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 28.06.2021)

Zum 28. Juni 2021 ist eine komplett überarbeitete CoronaVO in Kraft getreten, die in Verbindung mit der neuen CoronaVO Sport ab sofort die Regelungen für den Amateurfußball festlegt.

Das gilt ab dem 28.06.2021:

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz bis 10)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 1.500 Zuschauer*innen, ab 300 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 30 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) möglich.

Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 10 bis 35)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 750 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 20 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis möglich.

Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 35 bis 50)

Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 500 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.

Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50)

Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 250 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.


Nach wie vor sind ein Hygienekonzept sowie Datenerfassung vorgeschrieben. Abseits des Sporttreibens gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand. Ausnahme davon ist die jeweils gültige allgemeine Kontaktbeschränkung, zum Beispiel bis 25 Personen in Inzidenzstufe 1 oder 15 Personen aus vier Haushalten in den Inzidenzstufen 3 und 4. In geschlossenen Räumen besteht außerdem Maskenpflicht. Das Verbot zum Ausschank und Konsum von Alkohol auf dem Sportgelände entfällt gemäß der neuen Verordnung.

Die jeweils geltende Inzidenzstufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht, wenn die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Stufe gilt dann ab dem jeweils folgenden Tag.

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg positiv entwickelt. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung bringt Lichtblicke für den Sport ab dem 07.06.2021–
Badischer Fußballverband e.V.

Hygienekonzept Sportgelände TSV Langenbrücken ab 08.06.2021

Endlich wieder Fußball!

Was für eine Erleichterung auf den Gesichtern der Kinder, Eltern und Trainer.

Fußball wie gewohnt ist wieder erlaubt. Ohne Test und ohne Beschränkungen.

Seit dieser Woche ist es wieder erlaubt, Fußball zu trainieren und auch zu spielen. Der ganze Papierkram ist, bis auf die Teilnehmerliste, die eh geführt wird, Geschichte.

Wir freuen uns, wieder das übliche Gewusel auf dem Sportgelände zu haben.

Zusätzlich haben wir es auch geschafft, wieder Trainingszeiten für die Turnabteilung frei zu halten, so dass auch die Zumba und Gymnastikkurse im Freien abgehalten werden können.

Wir wünschen allen viel Spaß und bleibt gesund. (C-S)

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(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 06.06.2021)

Für den Amateursport gelten ab Montag (07.06.2021) folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

• Bei einer Inzidenz von über 100
greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.

• Öffnungsstufe 1
(7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.

• Öffnungsstufe 2
(7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.

• Öffnungsstufe 3
(die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz < 50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.

• Inzidenz < 35 fünf Tage in Folge:
Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen

Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb Inzidenz unter 35, Sportgelände TSV Langenbrücken, Holzmüllerrichtweg


Im Rahmen der Covid-19 Pandemie haben wir, der TSV Langenbrücken, folgendes Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb bei einer Inzidenz unter 35 erarbeitet. Dieses Hygienekonzept ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.
Bitte die Regeln durchlesen und auch an die Spieler, Trainer, Betreuer und Verantwortlichen
weitergeben. Nur unter Einhaltung der Regeln ist der Sportbetrieb durchführbar.

Gesundheitszustand
In folgenden Fällen ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb, egal ob aktiv als Spieler oder passiv als Trainer / Betreuer untersagt:

  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt zeigen Symptome, die auf Covid-19 hinweisen
    (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall,
    Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns,
    Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag, Atembeschwerden oder
    Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder
    Bewegungsfähigkeit)
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt, hatten in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer
    Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt wurden positiv auf Covid-19 getestet und die
    Quarantänezeit von mind. 14 Tagen ist noch nicht vorbei.

    Allgemeine Regeln
    Folgende Regeln sind einzuhalten:
  • Beim Betreten des Sportgeländes Hände desinfizieren
  • Trainingsliste führen
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist, wo möglich einzuhalten, dies gilt vor allem in den
    Umkleidekabinen und Duschen
  • Auf Körperkontakt verzichten (Jubel, Begrüßung…)
  • Niesen und Husten in die Armbeuge

    Bei Fragen:
    Hygienebeauftragter
    Abilio Coelho-Schäfer
    0170 8503682
    Bad Schönborn, 08.06.2020

Corona-Update: Neue Corona-Regelung für den Sport vom 01.06.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 01.06.2021)

Mit Unverständnis nehmen die Fußballverbände in Baden-Württemberg zur Kenntnis, dass das Kultusministerium zwischenzeitlich seine Auslegung der aktuell gültigen Corona-Verordnung geändert hat.

Demnach müssen auch Kinder ab 6 Jahren getestet sein, um in 20er-Gruppen trainieren zur dürfen.

Corona-Update: Neue Corona-Regelung für den Sport vom 17.05.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

Endlich darf man wieder trainieren, aber…

Endlich, nach endloser Zeit darf man wieder Mannschaftstraining durchführen.

Schon vor einiger Zeit hatten wir uns bereits Gedanken gemacht, wie denn Mannschaftstraining durchführbar wäre. Aufgrund der letzten Öffnung hatten wir unser Hygienekonzept ausgearbeitet und alles möglich gemacht, um den Vorschriften zu genügen.

Für die unter 14 Jährigen bedeutet das die Möglichkeit, sofort wieder anzufangen.

Für die Jugendlichen ab 14 Jahren und den Erwachsenenbereich gestaltet sich dies etwas schwieriger, denn es wird ein tagesaktueller Test gefordert, wenn man nicht durchgeimpft oder genesen ist.

Dieses Thema hat uns sehr beschäftigt, und dann kam die Nachricht des Testzentrums Bad Schönborn-Kronau, dass auf dem Parkplatz beim Sportpark in Mingolsheim ein Testzentrum eingerichtet wird. Dieses wird von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr kostenlose Tests mit Bescheinigungen durchführen. Somit steht jedem Sportler eine Möglichkeit zur Verfügung, sich vor dem Training kostenlos testen zu lassen.

Vielen Dank dem Team des Testzentrums Bad Schönborn-Kronau für diese tolle Unterstützung!

Jetzt hoffen wir, dass diese Öffnungsphase länger ist, als die letzte und sich alle wieder am Sport erfreuen können.

Bleiben Sie alle Gesund!

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(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 17.05.2021)

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 und ist dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben worden, gelten folgende Regelungen:

  • Private und öffentliche Sportstätten sind freigegeben für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
  • Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre kontaktarm trainieren. Hier besteht für Anleitungspersonen nach Angabe des Ministeriums keine Test-Pflicht.
  • Auf weitläufigen Außenanlagen sind gleichzeitig mehrere Gruppen erlaubt, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist.

Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, können außerdem Kinder und Erwachsene ab 14 Jahren in Gruppen von maximal 10 Personen aus drei Haushalten trainieren.

Der Stufenplan erlaubt bei Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnell-Tests oder Impf- bzw. Genesenennachweises weitere Lockerungen:

  • Stufe 1: Liegt die Inzidenz fünf Werktage stabil unter 100, so gilt am übernächsten Tag: kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen ist auch für Kinder und Erwachsene ab 14 Jahre erlaubt.
  • Stufe 2: Liegt die Inzidenz an 14 aufeinander folgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz, so gilt zusätzlich zu Öffnungsstufe 1: kontaktarme Sportausübung auch in geschlossenen Räumen bei einer Person je angefangene 20 qm möglich.

Bei einer Inzidenz über 100 gilt nach wie vor die Bundesnotbremse mit folgenden Regelungen:

  • Kontaktloser Freizeit- und Amateursport ist kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) erlaubt.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist in Gruppen von bis zu 5 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt. Anleitungspersonen benötigen einen negativen Schnelltest.

Corona-Update: Neue Regelung für den Sport vom 24.04.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 24.04.2021)

Am 24.04.2021 ist das neue, bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, das auch Auswirkungen auf die Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg hat.

Die wichtigsten Änderungen sind die Absenkung der Altersgrenze bei Kindern, für die Ausnahmen gelten, sowie eine weitere Lockerung für diese Altersklasse.
Demnach dürfen Kinder bis 13 Jahre, also bis zu dem Tag ihres 14. Geburtstages, bei einer Inzidenz über 100 in Fünfergruppen trainieren. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen dann einen negativen Corona-Schnelltest.

Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, musste das Land Baden-Württemberg die Vorgaben des neuen, verschärften Gesetzes umsetzen. Für den Sport in Baden-Württemberg gilt ab sofort:

Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt.
Kindern bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist der Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig.
Kinder dürfen auf Außensportanlagen weiterhin in Gruppen von max. 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren trainieren.

Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest (nicht Selbst-Test), der nicht älter als 24 Stunden ist.

Umkleiden und sanitäre Anlagen müssen geschlossen bleiben.
Liegt die Inzidenz unter 100 dürfen Toiletten einzeln benutzt werden.
Die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung sind in jedem Fall einzuhalten.

Der jeweils gültige Inzidenzwert wird von dem Stadt- oder Landkreis amtlich verkündet. 

Corona-Update: Annullierung der Spielzeit 2020/21 – Keine Auf- und Absteiger –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 09.04.2021)

Der Vorstand des Badischen Fußballverbandes hat beschlossen, die Saison mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dies hat die Annullierung aller Meisterschaftsspiele der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts zur Folge.

Pokalspiele sowie die Ligen ab den Oberligen Baden-Württemberg aufwärts sind von diesem Beschluss nicht betroffen.

Der 9. Mai 2021 wurde als letzter möglicher Termin festgelegt, um die unterbrochene Saison wieder aufzunehmen. „Um dies unter sportlich fairen Bedingungen und unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte zu ermöglichen, hätte eine der Unterbrechung angemessene Vorbereitung, sprich ein flächendeckendes Mannschaftstraining unter Wettkampfbedingungen und ohne weitere Auflagen, vorgeschaltet sein müssen.
Dies sieht der Verbandsvorstand angesichts der immer noch hohen und regional stark unterschiedlichen Infektionslage sowie der geltenden Verordnungen als nicht mehr möglich an und hat folglich die Saison mit Beschluss vom 08.04.2021 beendet.“

Die Spielordnung sieht nun zwingend die Annullierung vor. Es gibt demnach in der Spielzeit 2020/21 in den bfv-Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von der Verbandsliga abwärts grundsätzlich keine Auf- und Absteiger.

Corona-Update: Lockdown wird verlängert –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 24.03.2021)

Seit der letzten Ministerkonferenz ist klar: der Lockdown wird bis mindestens 18.04.2021 verlängert. Der erhoffte Öffnungsschritt 4 des Stufenplans kann angesichts der aktuellen Infektionszahlen nicht realisiert werden.

Für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem Stichtag 9. Mai müsste direkt nach dem 18. April flächendeckend Mannschaftstraining möglich sein.

„Angesichts der aktuellen Entwicklung ist es unwahrscheinlich, dass diese Punktlandung gelingt“, betont bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Die endgültige Entscheidung über die Saison 2020/21 beschließt der Verbandsvorstand am 09.04.2021.

Corona-Update: Lockerungen geplant –
Badischer Fußballverband e.V.

Corona Stufenplan DFB vom 04.03.2021

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 04.03.2021)

Im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz haben sich die Ministerpräsident*innen am 03.03.2021 auf einen Stufenplan für mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen verständigt.

Nach derzeitigem Informationsstand betreffen diese Lockerungen u. a. auch den Bereich des organisierten Sports und hier insbesondere die Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren.

Dies sind sehr erfreuliche Entwicklungen für eine schnelle Rückkehr der Kinder in den Trainingsbetrieb. So zeichnet sich ab, dass voraussichtlich ab dem kommenden Montag, den 8. März, bei entsprechender Inzidenz ein Training für maximal 20 Kinder bis 14 Jahren möglich sein wird. Detaillierte Aussagen zu den Rahmenbedingungen (Übungsformen, Abstandsregeln, Betreuungspersonen etc.) sind im Moment noch nicht bekannt.

Sobald uns die verabredeten Regelungen im Wortlaut vorliegen und eine neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Sport vorliegt, werden wir schnellstmöglich und umfassend informieren.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Es bleibt dabei: Spiel- und Trainingsbetrieb weiterhin ausgesetzt –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 09.01.2021)

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entschieden, die bundesweiten Einschränkungen im Wesentlichen bis zum 31.01.2021 zu verlängern.

Alle  öffentlichen und privaten Sportstätten Wettkampf-, Mannschaftssportstätten sind für Publikumsverkehr geschlossen.

Das Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken (Stand 11.01.2021 Land BW 138, 5  und  Landkreis Karlsruhe 130,1). So können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen.

In der letzten Januarwoche werden sich die verantwortlichen Politiker erneut treffen, um zu prüfen, ob die derzeit gültigen Maßnahmen Aufrecht erhalten, oder ob diese gelockert werden können.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Spiel- und Trainingsbetrieb weiterhin ausgesetzt –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 26.11.2020)

Nachdem gestern im Rahmen der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart wurde, die seit 02.11.2020 geltenden Corona-Beschränkungen im Wesentlichen bis zu den Weihnachtsfeiertagen aufrechtzuerhalten und es damit insbesondere keine Lockerungen für den Amateursport geben wird, müssen sämtliche bis zum Jahresende 2020 terminierten Spiele im Verbandsgebiet im Badischen Fußballverband abgesetzt werden.
Dies gilt einschließlich der Oberligen Baden-Württemberg abwärts für alle Spiele der Herren, Frauen und Jugend. Die Regionalliga Südwest ist in dieser Regelung ausdrücklich nicht inbegriffen.

Mit Blick auf die beachtlichen Staffelgrößen in einigen Ligen war es erforderlich, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen und sich die Möglichkeit offen zu halten, im Idealfall in diesem Jahr noch einige Spiele auszutragen. Denn unverändert hat oberste Priorität, den Vorgaben der Spielordnung Rechnung zu

tragen. Das heißt, soweit rechtlich möglich und zumutbar vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren. In Staffeln mit entsprechenden Mannschaftszahlen kommen deshalb auch Spiele vor dem im Rahmenterminkalender angedachten Spielstart 2021 in Betracht. Beispielsweise im Januar oder früher im Februar, sollten Lockerungen beschlossen werden, die dies rechtlich ermöglichen. Eine Vorbereitungszeit von ca. 14 Tagen wird grundsätzlich vorgeschaltet sein.

Nachdem derzeit noch immer unsicher ist, wann und unter welchen Voraussetzungen der Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann, werden nun Perspektiven für das restliche Spieljahr durchgespielt. Soweit Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, sieht die bfv-Spielordnung dazu bereits Regelungen vor. Sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden sind in der Spielordnung angelegt. Ausdrücklich kann auf die aktuelle Situation aber auch durch die Entwicklung anderer Spielmodi reagiert werden. Denkbar sind so zum Beispiel auch Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde. Zur Entscheidung hierüber hat der außerordentliche Verbandstag am 20.06.2020 den Vorstand ermächtigt. Die Vereine werden wieder in die Entscheidungsfindung einbezogen.

„Im Frühjahr haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, besonnen einen Schritt nach dem anderen zu gehen und dabei sowohl die politischen Vorgaben als auch die Sichtweise der Vereine im Blick zu behalten. So werden wir es auch dieses Mal handhaben. Die Hoffnung ist groß, dass sich die Lage im neuen Jahr entspannt und wir die Runde so gut es geht weiter- und zu Ende führen können“, bekräftigt Rüdiger Heiß, Vizepräsident Spielbetrieb.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/