Corona-Update: Corona- Pandemie und Spielbetrieb: Was gilt für Spielabsetzungen und bei Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe

Der Verbandspielausschuss (VSpA) des Badischen Fußballverbandes hat für den Aktivenbereich (Herren/Frauen) entschieden, die Kriterien für Covid-19-bedingte Spielverlegungsanträge in der Saison 2021/22 zu beschränken und den Spielbetrieb bei Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe aufrecht zu erhalten.

  • Spielabsetzungen nur in Folge von Covid-19-bedingtem Spieler*innen-Mangel
  • Keine Spielabsetzung wegen Quarantäne von nicht-geimpften oder -genesenen Spie-ler*innen
  • Spielbetrieb wird auch in Warn- und Alarmstufe weitergeführt

Aufgrund von Covid-19-Infektionen und/oder Quarantäneverfügungen mussten in der laufenden Saison 2021/22 in Nordbaden bisher 19 Spiele abgesetzt werden. Um weitere Spielverlegungen zu vermeiden und den Fortgang der Spielzeit nicht zu gefährden, gelten ab dem 4. Oktober 2021 neue Kriterien für eine mögliche Spielabsetzung:

Ist im Umfeld einer Mannschaft eine Person (Trainer*in, Spieler*in, etc.) positiv auf Covid-19 getestet, nachweislich infiziert und/oder sind entsprechende Quarantäne-Maßnahmen angeordnet, führt dies nicht automatisch zu einer Spielabsetzung. Der Verein kann einen Antrag auf Spielabsetzung nur dann stellen, wenn in der Folge ein Spieler*innen-Mangel entsteht. Dieser ist an die dafür eingerichtete Covid-19-Meldestelle des Verbandes unter www.badfv.de/coronavirus zu richten. Die Meldestelle prüft den Antrag nach Rücksprache mit den zuständigen Staffelleiter*innen insbesondere nach Aspekten der Wettbewerbsgerechtigkeit sowie einer möglichen Gesundheitsgefährdung Dritter.

Quarantäneverfügungen gegen nicht immunisierte Spieler*innen

Zukünftig wird bei der Entscheidung über Spielabsetzungen zusätzlich berücksichtigt, ob Ausfälle von Spielern*innen, die unter Quarantäne stehen, durch Impfungen hätten verhindert werden können. Für geimpfte (und genesene) Kontaktpersonen von Infizierten besteht grundsätzlich keine Absonderungs- bzw. Quarantänepflicht. Ein einzelner Infektionsfall innerhalb der Mannschaft führt also in der Regel nicht zum Ausfall weiterer Spieler*innen, wenn diese geimpft oder genesen sind.

Nicht immunisierte Spieler*innen, – soweit sie nicht positiv getestet wurden – die in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne/Absonderung müssen, werden ab dem 04.10.2021 grundsätzlich so behandelt, als stünden sie dem Verein als einsatzfähig zur Verfügung – gleichermaßen wie gesperrte, verletzte oder anderweitig verhinderte Spieler*innen. Ein Covid-19-bedingter Spieler*innen-Mangel liegt demnach nicht vor und es erfolgt keine Spielabsetzung. Bei Spielabsetzungsanträgen berücksichtigt werden natürlich weiterhin die Spieler*innen, die mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Vereine, die einen oder mehrere Infektionsfälle melden, müssen der spielleitenden Stelle spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Spiel PCR-Testergebnisse der betroffenen Spieler*innen vorlegen. Anhand dieser wird entschieden, ob eine Spielabsetzung oder eine Anzeige beim Sportgericht wegen Nicht-Antretens erfolgt. Die Vernachlässigung dieser Pflichten wird sportrechtlich als Nicht-Antritt sanktioniert und führt zum Spielverlust.

Auswirkungen auf den Spielbetrieb bei Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe

Mit dem Inkrafttreten der Warn- und Alarmstufe sind jeweils Einschränkungen für nicht immunisierte (also weder genesene noch geimpfte) Personen verbunden. In der aktuell geltenden Basisstufe benötigen alle Personen einen Antigen-Schnelltest für den Zutritt zu Innenräumen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. In der Warnstufe wird dafür ein PCR-Test gefordert. Zudem ist die Teilnahme an Sportangeboten und -veranstaltungen auch im Freien dann nur noch mit 3G-Nachweis gestattet, wobei dieser auch per Schnelltest erbracht werden kann. In der Alarmstufe besteht ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind (2G).

Der VSpA hat entschieden, dass der Spielbetrieb grundsätzlich auch dann aufrechterhalten wird, wenn in Baden-Württemberg die Warn- oder die Alarmstufe in Kraft tritt. Sollte die Alarmstufe eintreten, dürfen gemäß der 2G-Regelung nur noch geimpfte und genesene Personen auf die Sportplätze in Baden-Württemberg. Auch hier erfolgt keine Spielabsetzung aufgrund von Spieler*innenmangel durch nicht immunisierte Personen. Rüdiger Heiß, Vizepräsident Spielbetrieb des bfv, begründet den Beschluss: „Es ist und bleibt natürlich die persönliche Entscheidung einer jeden Spielerin und eines jeden Spielers, ob sie sich impfen lassen. Die Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung darf jedoch den Wettbewerb in seiner Gesamtheit nicht gefährden. Genauso wenig sollten Mannschaften mit hoher Impfquote darunter leiden.“ Heiß‘ Appell geht daher an die Verantwortlichen der badischen Amateurclubs: „Wir bitten unsere Vereine erneut, Gespräche mit ihren bisher nicht geimpften Spieler*innen zu führen und für die drohenden Einschränkungen zu sensibilisieren.“

Keine Beschränkungen für Schüler*innen

Im Jugendbereich kommen die Anpassungen des VSpA nicht zum Tragen. Kinder unter 6 Jahre sind – soweit sie asymptomatisch sind – von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen, wenn sie an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches teilnehmen. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen unter 18 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

E-Junioren: E-Spieltag beim FC Weiher am 18.09.2021

Der erste Spieltag nach langer Pause für unsere beiden E-Jugend Mannschaften

TSV Langenbrücken – FC Weiher

FVgg Neudorf 2 – TSV Langenbrücken 2

TSV Langenbrücken – TSV Oberöwisheim

TSV Langenbrücken 2 – TSV Oberöwisheim 2

TSV Langenbrücken 2 – FC Weiher 2

FVgg Neudorf – TSV Langenbrücken

Endlich war es wieder soweit! Unsere E-Jugend absolvierte den ersten Spieltag beim FC Weiher erfolgreich. Nach langer Pause und neuen Regelungen für unsere Kids ging es endlich wieder los. Trotz Umstellung bei der Spieleranzahl, Spielfeldgröße und auch den Einwurfregeln lieferten unsere Spieler einen hervorragenden Spieltag ab. Die neuen Regeln wurden sehr gut angenommen und auch das Wetter hatte wunderbar mitgemacht. Durch geschlossene Mannschaftsleistungen konnten unsere beiden Teams sehr gute Ergebnisse erzielen:

Die E1 spielte 2x unentschieden in zwei spannenden und ausgeglichenen Partien und holte einen absolut verdienten Sieg.

Unsere E2 brauchte im ersten Spiel noch ein wenig Anlauf und verlor dieses leider, konnte danach jedoch zwei souveräne Siege einfahren.

Unterm Strich ein toller und erfolgreicher Spieltag, auf den alle Eltern und eure Trainer mit Stolz zurückblicken können. Macht weiter so, Jungs! (SM)

A-Junioren: 2. Spieltag Verbandsliga am 18.09.2021

TuS Mingolsheim – FC Zuzenhausen     3:0 (0:0)

Verdienter 3:0-Heimsieg gegen den FC Zuzenhausen

Die Heimpremiere der neuen Verbandsliga-Saison ist geglückt! In einer intensiven und lange Zeit spannenden Partie setzten sich die A-Junioren des TuS Mingolsheim (inkl. Gastspieler aus Langenbrücken und Kronau) letztlich verdientermaßen mit 3:0 durch.
Die Gäste aus dem Sinsheimer Kreisgebiet standen kompakt und lauerten auf gefährliche Kontersituationen über ihre pfeilschnellen Flügelstürmer. Dies sollte in der Anfangsphase das ein oder andere Mal gelingen, wodurch ein spürbarer Druck auf die Abwehrreihe des TuS aufgebaut wurde. Erst nach einer kurzen Trinkpause Mitte der ersten Halbzeit konnten diese Gefahrensituationen unterbunden und das eigene Spiel besser aufgezogen werden. Die größte Torgelegenheit einer insgesamt chancenarmen ersten Hälfte vergab Felix L. nach einem Freilauf und guten Parade des Gäste-Keepers (37.min).

Zu Beginn des zweiten Spielabschnitts drückten die Mingolsheimer aufs Gas, doch Robin B. scheiterte aus spitzem Winkel am erneut reaktionsschnellen FC-Keeper. Kurze Zeit später dezimierten sich die in die dieser Phase indisponiert und überfordert wirkenden Gäste durch eine Tätlichkeit (Nachtreten) selbst. Der folgerichtige Platzverweis und frische Kräfte auf Seiten des TuS waren dann zu viel für den FC Zuzenhausen: Robin B. nach feiner Vorarbeit von Yusuf S., sowie Innenverteidiger Luca G., der binnen weniger Minuten doppelt nach Standardsituationen traf, sorgten für ein komfortables 3:0 nach 70 Minuten. Bis zum Schlusspfiff agierten die in Führung liegenden Gastgeber sehr souverän und hätten das Ergebnis gar noch weiter in die Höhe schrauben können: Mathis B., der aus der B-Jugend zur Verstärkung der Offensive in den Kader stieß, scheiterte am Lattenkreuz (84.min) und Robin B. sowie Yusuf S. schossen knapp am Tor vorbei.

Ich bin sehr stolz auf die Mannschaft, die sich auch vor der berechtigten roten Karte als spielstärker präsentierte. Die größeren Räume in Überzahl haben wir dann zu nutzen gewusst und den Gästen keine Luft zum Atmen mehr gelassen“, resümierte Trainer Tobias Schlegel nach dem Schlusspfiff. Des Weiteren hofft er darauf, „dass wir den Schwung dieses Spiels mit in die kommenden Wochen nehmen können.“

Im nächsten Spiel gastiert die Mannschaft um Kapitän Milan St. am Samstag, den 25. September 2021 um 15:30 Uhr zum Derby beim FC Olympia Kirrlach, die mit vier Punkten aus zwei Spielen in die Saison gestartet sind. (ts)

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung vom 16.09.2021: 3G in der Warnstufe – 2G in der Alarmstufe

Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Grundsätzliche Regelung:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen, wenn sie in der Schule regelmäßig getestet werden


Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe: Antigen-Schnelltest im Freien, PCR-Test für Innenräume* 
  • In der Alarmstufe: keine Teilnahme erlaubt*
  • *Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht Schüler*innen sind, können auch in der Warn- und Alarmstufe nach Vorlage eines Antigen-Schnelltests teilnehmen.


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Am Donnerstag, 16.09.2021 trat eine überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit drei neuen Corona-Stufen in Kraft. Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor.

Maßgeblich ist die Situation in den Krankenhäusern, genauer die Anzahl der COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen (AIB) sowie die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese beziffert, wie viele Personen je 100.000 Einwohner aufgrund von COVID-19 innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen wurden.

Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen und Bekanntmachungen (Link). Am gestrigen Mittwoch lag die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 2,25. In den Intensivstationen werden derzeit 193 COVID-Erkrankte behandelt. Demnach gilt aktuell die Basisstufe.

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.

Beim Sporttreiben sowie dem Besuch von Sportveranstaltungen gilt für nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) in der jeweiligen Corona-Stufe:

  • Basisstufe:
    keine Einschränkungen im Freien
    3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (Kabine)
  • Warnstufe:
    3G-Regelung mit Schnelltest im Freien
    3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume (Kabine)
  • Alarmstufe: generell 2G-Regelung (nur genesen oder geimpft).

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Jugendliche bis 18 Jahre

Als nicht-immunisiert gelten alle Personen ab sechs Jahren, die weder geimpft noch genesen sind. Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen besteht nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Außerdem gilt wie bisher die Pflicht zur Datenerfassung und zum Tragen von medizinischen Masken in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: 1. Spieltag Verbandsliga am 11.09.2021

FC Nöttingen – TuS Mingolsheim     5:0 (3:0)

0:5-Auftaktniederlage! FC Nöttingen stellt zu große Hürde dar!

Zum Auftakt der neuen Verbandsligasaison 2021/2022 reiste die U19-Juniorenmannschaft des TuS Mingolsheim zum Aufstiegsfavoriten FC Nöttingen in den Härter Sportpark.
Auf dem ungewohnten Kunstrasen legte Nöttingen los wie die Feuerwehr und erspielte sich ein deutliches Chancenplus, dessen Ertrag allerdings mehrfach von Niklas D. im TuS-Gehäuse verhindert wurde. In der 18. Minute fand dann ein schöner Diagonalpass von Tim St. den gestarteten Robin B., der sofort auf Felix L. weiterleitete, doch der dann folgende Abschluss ins kurze Eck wurde vom Keeper zur Ecke pariert. Einige Minuten später war es dann Robin B., der im 1-gegen-1 am herauseilenden Keeper scheiterte (24.). Die überfällige Führung erzielten die Gastgeber Mitte der ersten Halbzeit, ehe ein schneller Doppelschlag (41./43.) für ein klares 0:3 zur Halbzeit sorgte.

In der 2. Halbzeit kämpfte der TuS wacker und hatte die erste Abschlussgelegenheit, die aber wieder zur Ecke pariert wurde. In der Folge drückte der Favorit dann wieder aufs Tempo und stellte auf 4:0 (56.) und per Elfmeter auf 5:0 (69.). Durch eine erwähnenswerte Willenskraft auf der einen und etwas Temporeduzierung auf der anderen Seite blieb es beim letzten Endes gerechten 0:5.

Natürlich verliert man nicht gerne, aber die Überlegenheit des Gegners müssen wir heute einfach neidlos anerkennen“, gab Trainer Tobias Schlegel nach Spielende zu Protokoll. Nichtsdestotrotz fand er auch lobende Worte für seine Mannschaft: „Wir haben gegen den Ball großen Aufwand betrieben, unabhängig davon, wie es stand. Darüber hinaus wirkten wir bei defensiven Standards stabiler und geordneter, wodurch die fünfzehn bis zwanzig Ecken/Freistöße des FCN schadlos überstanden werden konnten.“

Die Möglichkeit zur ersten Punkteausbeute der Saison bietet sich dem TuS Mingolsheim am kommenden Samstag, 18. September 2021 um 16:30 Uhr im heimischen Sportpark. Gegner ist der FC Zuzenhausen, der sein Auftaktmatch mit 0:4 gegen den VfL Kurpfalz Neckarau verloren hat.

A-Junioren: 1. Runde Verbandspokal am 07.09.2021:

Wilde Anfangsphase entscheidet packenden Verbandspokalkampf

Am vergangenen Dienstagabend empfing die A-Jugend des TuS Mingolsheim den favorisierten TSV Amicitia Viernheim im Sportpark. Die Anfangs-Viertelstunde war ein fehlerbehaftetes Unterfangen, in der man sich durch zum Teil haarsträubende Fehler vier (!) Gegentreffer (2., 4., 12. und 13. Min) einhandelte. Lediglich der zwischenzeitliche Anschlusstreffer zum 1:2 von Marko M. (9.) lies kurzzeitig Hoffnung aufkeimen. Wer allerdings dachte, dass die Schlegel-Elf nach dem frühen und verdienten 1:4-Rückstand in sich zusammenfallen würde, wurde in der Folge eines Besseren belehrt. Mutig und mit zum Teil hoher Intensität wurde der eingeschlagene Matchplan weiterverfolgt, wodurch man es schaffte, die Gäste vom eigenen Tor fern zu halten, bzw. gar eigene Akzente zu setzen. Beste Möglichkeiten vergaben Mehmet K. nach Vorarbeit von Robin B. (22.) und Felix L. nach einem Freilauf (30.).

Auch nach dem Seitenwechsel waren die spielstarken Viernheimer tonangebend, doch es gelang der TuS-Mannschaft um Innenverteidiger Luca G. ein ums andere Mal die Gäste vom Strafraum fernzuhalten, wodurch in der Folgezeit nur eine Hand voll Distanzschüsse hingenommen werden mussten. Auf der eigenen Seite fand man aber selbst zu selten die Lücken, die man sich erhofft hatte, wodurch es am Ende des Tages zu einer alles in allem verdienten Niederlage gegen den TSV Amicitia Viernheim kam.

Verstecken muss sich aber kein einziger TuS-Akteur nach dieser Schlacht, die nach einer Viertelstunde in einigen Teilen ausgeglichener war, als es der ein oder andere neutrale Zuschauer im Voraus erwartet hätte. „Natürlich sind wir auch enttäuscht, dass uns eine Vielzahl an Fehlern in den ersten zehn bis fünfzehn Minuten derart das Genick brechen“, blickt TuS-Trainer Tobias Schlegel auf das Spielgeschehen zurück, ehe er nur noch lobende Worte für seine Mannschaft findet: „Trotz alle dem beweist es einen enormen Charakter, dass sich die Jungs zu keinem Zeitpunkt ihrem Schicksal ergeben haben, sondern immer weiter versucht haben den eigenen Matchplan umzusetzen und hier und da empfindliche Nadelstiche zu setzen. Ich bin stolz auf die Leistung ab Minute 15!“ (TS)

Corona-Update: Erleichterung bei der 3G-Nachweiskontrolle – Stand 27.08.2021

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 27.08.2021)

Die neue Corona-Verordnung Sport schreibt für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine einen 3G-Nachweis vor. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen. Für Gastmannschaften ist der Nachweis nun gesammelt auf einem Formular möglich.

Der Gastverein kann dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen geimpft, genesen oder getestet sind.

Bestätigung 3G Nachweis     weitere finden Sie auf   www.badfv.de/coronavirus

Eine aufwändige Einzelkontrolle der Nachweise aller Personen durch den Heimverein entfällt somit.

Wichtig ist dennoch, immer wieder auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Die Verantwortung trägt der Heimverein. 

Die ersten Erfahrungen des laufenden Spielbetriebs unterstreichen, dass die Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen insbesondere den Impfstatus sowie Abstandshaltung bewerten.

Corona-Update: CoronaVO Sport vom 21.08.2021 bringt Klarheit: 3G-Pflicht in der Kabine

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 21.08.2021)

Am Samstag, 21. August, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht.

Sie bestätigt, dass für den Sport im Freien kein 3G-Nachweis erforderlich ist.

Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen ist jedoch ein 3G-Nachweis Pflicht.

Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen gilt außerdem immer Maskenpflicht. Eine Ausnahme besteht freilich während des Duschens, hierbei ist dann auf den Abstand zu achten.

Bezüglich der Kontrolle konkretisieren die Verordnungen nur, dass die vorgelegten Nachweise überprüft werden müssen. Eine Dokumentation oder Aufbewahrung ist nicht notwendig.

Für Zuschauer*innen besteht grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5.000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann.

Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Personenaufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können.

Ist dies nicht der Fall, muss der Heimverein die 3G-Nachweise durch eine entsprechende Einlasskontrolle gewährleisten. Besteht Unsicherheit bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelände bitten wir unsere Vereine, Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.

Corona-Update: Regelungen der neuen Corona-Verordnung ab dem 16.08.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 16.08.2021)

Ab dem Montag, 16.08.2021 gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg.

Für das Sporttreiben gilt:

  • Im Freien müssen Sportler*innen keinen 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) erbringen. 
  • Kabinennutzung ist nur mit 3G-Nachweis erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
  • Wenn gerade kein Sport getrieben wird, ist auf den Mindestabstand zu achten. Kann dieser nicht dauerhaft eingehalten werden, gilt auch im Freien Maskenpflicht.
  • Die Kontaktdaten der Sportler*innen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. 

Für Zuschauer*innen gilt:

  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig.
  • Zwischen allen Personen gilt der Mindestabstand.
  • In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
  • Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen. 

Für den Heimverein gilt:

  • Der*Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
    • Die Datenerfassung.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die Darstellung und Kapazität der örtlichen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Gastronomie, öffentlicher Personennahverkehr, Individualverkehr).
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucherinnen und Besucher über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Die Kontrolle der 3G-Nachweise (Formular für Gastvereine)

Hinweise:

  • Schüler*innen gelten generell als getestet (auch während der Ferien), ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis) muss erbracht werden.
  • Tests können nach wie vor von offiziellen Teststellen oder von anderen Stellen (z.B. Arbeitgeber) bestätigt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Selbst-Tests vor Ort unter Aufsicht sind ebenfalls möglich.
  • Heimvereine können als Hausrechtsinhaber strengere Regeln festlegen (z.B. generelle 3G-Pflicht)
  • Bei der Anordnung von Quarantäne nach einem bestätigten Infektionsfall bewerten die Gesundheitsämter insbesondere Impfstatus, Abstand und Lüften.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: Vorbereitung

Nur die Verletztenliste trübt eine bisher insgesamt positive Vorbereitung

Nach nun sieben Wochen präsentiert sich die U19-Mannschaft des TuS Mingolsheim in neuer Zusammensetzung formverbessert und schon sichtbar eingespielt. Zuletzt wurde am vergangenen Samstag, 24.07.2021, ein Testspiel gegen die ambitionierte FzG Münzesheim mit 7:2 (5:0) gewonnen – speziell die erste Halbzeit war gespickt mit tollen Aktionen und schön herausgespielten Toren/Torchancen. Die Harmonie innerhalb des 27-köpfigen Kaders, bestehend aus den Jahrgängen 2003 und 2004, sowie zwei Spielern des Jahrgangs 2005, ist ebenso erwähnenswert wie die herausragende Trainingsbeteiligung von durchschnittlich ca. 80%. Einzig und allein die schwerwiegenderen Verletzungen von Luka Cvitanovic und Jeremias Moser, die beide bis mindestens Ende August ausfallen werden, trüben ein alles in allem positives Gesamtbild, das die Mannschaft in den letzten Wochen hinterlassen hat.

Den Testspielerfolgen gegen die JFV Ganerb (1:0), die B-Jugend der JSG Kronau/Mingolsheim/Langenbrücken (11:0), den 1. FC Birkenfeld (7:1) und der FzG Münzesheim (7:2) stehen drei Remis gegen die Herrenteams des FV Graben (2:2) und TuS Mingolsheim II (1:1) sowie der A-Jugend der JSG Schatthausen/Baiertal (2:2) gegenüber. Lediglich im Gastspiel bei der Herren-Reserve des VfR Kronau musste man sich geschlagen geben (1:3).

In den nächsten Wochen bestreitet die Mannschaft von Trainer Tobias Schlegel noch einige Testspiele, allerdings erschwert die anstehende Urlaubszeit die Kaderzusammensetzung enorm. Da dies aber auch anderen Vereinen so ergehen wird darf man hoffen, dass der positive Schwung beibehalten oder gar weiter verbessert werden kann.

Terminübersicht:
Fr. 30.07.2021, 19:00 Uhr gegen JFV Ganerb (Ort: Dudenhofen)
Sa. 31.07.2021, 13:00 Uhr gegen JSG Unter-/Obergrombach (Ort: Kronau)
So. 22.08.2021, 11:00 Uhr gegen VfL Kurpfalz Neckarau (Ort: Mannheim)
Sa. 04.09.2021, 14:30 Uhr gegen VfB Bretten (Ort: Mingolsheim)

Das ersten Saisonspiel der U19-Verbandsliga zieht den TuS Mingolsheim am 11.09.2021 zum hochgehandelten Meisterschaftsfavoriten FC Nöttingen in den Härter Sportpark.