Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021
Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:
Begriffe:
- 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
- 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
- 2G = geimpft oder genesen
- 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:- Personen mit einer Boosterimpfung
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
- Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
- ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann;
NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben - Pflicht zur Datenerfassung
- Hygienekonzept des Heimvereins
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:
Basisstufe | Warnstufe | Alarmstufe | Alarmstufe II | |
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Sportler*innen, SR*innen, Funktionsteam, Ehrenamtliche | im Freien: keine Nachweispflicht Innenräume: 3G | im Freien: 3G Innenräume: 3G+ | im Freien: 2G Innenräume: 2G | im Freien: 2G Innenräume: 2G+ |
Schüler*innen und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht |
Arbeitgeber, Beschäftigte, Selbstständige und Vertragsspieler*innen | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G | generell: 3G |
Zuschauer*innen | im Freien: keine Nachweispflicht unter 5.000 Besucher*innen und bei Abstand, sonst 3G Innenräume: 3G | im Freien: 3G Innenräume: 3G+ | im Freien: 2G Innenräume: 2G | im Freien: 2G+ Innenräume: 2G+ |
Heimvereine sind verantwortlich für:
- Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
- Die Datenerfassung.
- Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
- Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
- Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
- Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).
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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/