Neue Corona-Regeln ab 04.12.2021
Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:
Begriffe:
- 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
- 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
- 2G = geimpft oder genesen
- 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest)
Grundsätzliche Regelungen:
- Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
- Pflicht zur Datenerfassung
- Hygienekonzept des Heimvereins
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:
- Geimpfte und Genesene
- für Kinder einschließlich 5 Jahre
- Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren, auch in den Ferien
Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:
- In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
- In der Warnstufe:
Trainingsbetrieb im Freien | Trainingsbetrieb Innenräume | Spielbetrieb im Freien | Spielbetrieb Innenräume | |
---|---|---|---|---|
Amateur-Spieler*innen | 3G | 3G+ | 3G | 3G |
Vertragsspieler*innen Beschäftigte (z.B. Trainer*innen, SR*innen, Teamoffizielle) | 3G | 3G | 3G | 3G |
Zuschauer*innen | 3G | 3G+ | 3G | 3G+ |
- In der Alarmstufe:
Trainingsbetrieb im Freien | Trainingsbetrieb Innenräume | Spielbetrieb im Freien | Spielbetrieb Innenräume | |
---|---|---|---|---|
Amateur-Spieler*innen | 3G+ | 2G | 3G+ | 2G |
Vertragsspieler*innen und Beschäftigte (Trainer*innen) | 3G | 3G | 3G | 3G |
Zuschauer*innen | 2G | 2G | 2G | 2G |
- In der Alarmstufe II:
Sportbetrieb im Freien | Innenräume | |
---|---|---|
Amateur-Spieler*innen und Mitwirkende | 2G | 2G+ |
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (z.B. Vertragsspieler*innen und hauptamtliche Trainer*innen) | 3G | 3G |
Zuschauer*innen | 2G+ | 2G+ |
Heimvereine sind verantwortlich für:
- Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
- Die Datenerfassung.
- Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
- Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
- Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
- Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)
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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/