(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 27.08.2021)

Die neue Corona-Verordnung Sport schreibt für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine einen 3G-Nachweis vor. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen. Für Gastmannschaften ist der Nachweis nun gesammelt auf einem Formular möglich.

Der Gastverein kann dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen geimpft, genesen oder getestet sind.

Bestätigung 3G Nachweis     weitere finden Sie auf   www.badfv.de/coronavirus

Eine aufwändige Einzelkontrolle der Nachweise aller Personen durch den Heimverein entfällt somit.

Wichtig ist dennoch, immer wieder auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Die Verantwortung trägt der Heimverein. 

Die ersten Erfahrungen des laufenden Spielbetriebs unterstreichen, dass die Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen insbesondere den Impfstatus sowie Abstandshaltung bewerten.

TSV 1906 Langenbrücken e.V.
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