Neue Corona-Regeln ab 19.03.2022
Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen treten am 19. März 2022, in Kraft.
Die CoronaVO sieht kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen.
Begriffe:
- 3G = geimpft, genesen, getestet
- 2G = geimpft oder genesen
Als geimpft gelten Personen
- mit vollständiger Impfung
- mit Auffrischungsimpfung
- für die keine Impf-Empfehlung vorliegt
Als genesen gelten Personen
- deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt
Grundsätzliche Regelungen:
- Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
- ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
- Hygienekonzept des Heimvereins
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:
Sportler*innen, SR*innen, Funktionsteam, Ehrenamtliche | 3G |
Schüler*innen bis einschl. 17 Jahre | nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht |
Arbeitgeber, Beschäftigte, Selbstständige und Vertragsspieler*innen | 3G |
Zuschauer*innen | 3G |
Heimvereine sind verantwortlich für:
- Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
- Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
- Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
- Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
- Die Kontrolle der Nachweise.
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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/
Hygienekonzepte für Spiel- und Trainingsbetrieb sind in Arbeit!