MITGLIEDER-/TEILNEHMER-INFORMATION 

ZUR WIEDERAUFNAHME DES SPORTBETRIEBS – Kraichgauhalle

des TSV Langenbrücken ab dem  01.07.2020

   

 A: ALLGEMEINES

Sehr geehrte Mitglieder und Kursteilnehmer*innen,

nach einigen Wochen Corona bedingter Pause kann das Training nun langsam wieder losgehen. Jedoch haben wir einige Auflagen vom Land Baden-Württemberg, die wir berücksichtigen müssen, damit sich das Virus nicht wieder stärker ausbreitet. Wenn wir jetzt wieder starten, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen in den Trainingseinheiten anstecken können. Damit das Risiko möglichst gering ist, haben wir ein Konzept für die Kraichgauhalle Langenbrücken erarbeitet, mit dem wir das sicherstellen wollen. Neben den Raumkonzepten gibt es auch entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sowie Rahmenbedingungen für das Training. Für uns alle ist es nun wichtig, dass sich alle Teilnehmer*innen auch an diese Spielregeln halten, weshalb wir Euch mit diesem Informationsschreiben über die Regeln informieren wollen.

RAUMKONZEPT  Sportstätte: Kraichgauhalle


B: HYGIENEKONZEPT

Damit sich alle Teilnehmer*innen an die Regelungen halten, ist es wichtig, dass Ihr euch diese vorab zu Hause durchlest. Sollten sich im konkreten Trainingsbetrieb Teilnehmer*innen nicht an die Regeln halten, sind die Trainer*innen angehalten die Sportler*innen daran zu erinnern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln müssen die Teilnehmer*innen vom Training ausgeschlossen werden.

Folgende Regeln wurden für den Trainingsbetrieb fixiert:

  • Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen

    • Beim Zutritt in die Sporthalle sind die Hände sorgfältig zu waschen oder zu desinfizieren 

    • nach dem Toilettengang Hände sorgfältig waschen

    • Turner*innen sollen anschließend die Hände mit Magnesia präparieren

  • Regelmäßige Desinfektion von Gegenständen nach jeder Trainingseinheit mit Flächendesinfektionsmittel:

    • Sportgeräte (Ball, Kleingeräte, etc.), die vom ÜL mitgebracht wurden

    • große Sportgeräte (Balken, Sprungtisch, Reck, Bodenläufer, etc) sind alle 6-8 Wochen zu säubern bzw. abzusaugen

    • Ablageflächen

    • Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, etc.

  • Toiletten 

    • Toiletten sind im Obergeschoss zu finden und während der Nutzungszeiten der Anlage geöffnet. 

    • Der/Die Übungsleiter*in desinfiziert die Toilette vor und nach der Trainingseinheit.

    • Die Toilette darf immer nur von einer Person benutzt werden.

  • Umkleiden und Duschräume 

    • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

  • Betreten der Sporthalle 

    • Die Teilnehmer*innen dürfen erst nach Aufforderung durch die Übungsleiter*in die Sporthalle betreten. Vor der Sporthalle haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu beachten.

    • Die Sporttreibenden müssen  mit Abstand die Sporthalle betreten.

    • Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).

    • Die Teilnehmer*innen bekommen einen Platz auf der Tribüne oder am Rand für die Ablage ihrer persönlichen Utensilien (z.B. Trinkflaschen, Schuhe, …) zugewiesen

    • Falls eine nachfolgende Gruppe in der Halle ist, ist der Notausgang von der Bühne zu benutzen. 



  • Gruppenwechsel – Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen: 

    • bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren. 

    • die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben. 

    • auf zügiges Verlassen der Sporthalle und des Geländes um die Sporthalle wird hingewiesen. 

    • die folgende Trainingsgruppe darf die Sporthalle erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe die Halle vollständig verlassen hat. 

    • gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings in der Sporthalle sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.

  • Abstand halten

    • Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist von allen Teilnehmern*innen immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen der Sporthalle.

    • In den Pausen und beim Gerätewechsel  ist der Abstand ebenfalls einzuhalten. 

  • Eigenes Equipment der Sporttreibenden

    • Das Mitbringen einer Matte und eines großen Handtuchs zur Unterlage ist bei Fitness-Kursen verpflichtend.

    • Trinkflaschen sind von den Teilnehmern*innen selbst mitzubringen.

    • Nach Möglichkeit soll eigenes Händedesinfektionsmittel mitgebracht werden.

    • In Absprache mit dem/der Trainer*in können für das Training benötigte Spiel- und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Bälle, Yoga-Matten, etc.) mitgebracht werden.



C: TRAININGSGRUPPENKONZEPT

  • Die Hallenfläche der Kraichgauhalle beträgt (von Wand zu Wand) ca. 320qm.

  • Gruppen mit bis zu 20 Personen dürfen die zur Ausübung der Sportart notwendigen Spiel- und Übungssituationen ohne Mindestabstand durchführen. Darunter fallen auch Hilfestellung und Hilfeleistung im Gerät(Turnen). In Bereichen, in denen ein Mindestabstand umsetzbar ist (z.B. Fitnessgruppen), ist dieser weiterhin einzuhalten. 

  • Bei Trainings- und Übungseinheiten, in denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstands von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird (z. B. Yoga auf persönlichen Matten, Training an feststehenden Geräten, Circuit Training), gibt es keine Vorgabe zur maximalen Größe der Trainings- oder Übungsgruppe. Bei diesen Angeboten sind, sofern der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann, Gruppengrößen von über zwanzig Personen gestattet.

  • Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.

  • Trainingsinhalte 

    • Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen trainiert werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt. Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund. 

    • In geschlossenen Räumen sind  hochintensive Ausdauerbelastungen (z.B. Zumba®-Fitness) untersagt.

  • Personenkreis

    • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende). 

    • Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen. 

  • Anwesenheitsliste 

    • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie Übungsleiter, TN-Name, Anschrift oder Mailadresse, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Beim Auftreten eines positiven Falls werden die Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben!

    • Minderjährige müssen zu jedem Training eine von den Eltern unterschriebene Bestätigung mitbringen. Ohne die Bescheinigung dürfen Minderjährige nicht am Training teilnehmen.


  • Gesundheitsprüfung 

    • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. 

    • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen. 

  • Fahrgemeinschaften 

    • Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren. 

  • Erste-Hilfe

    • Ein Erste-Hilfe-Koffer ist in der Sporthalle im Schaltraum neben der Bühne deponiert. 

    • Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.

    • Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des ADAC (https://www.adac.de/verkehr/erste-hilfe-corona/).

Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch bitte zunächst an Eure Trainer oder an Günter Schmidt (guenter.schmidt@gmail.com / 0151 43819834). Auf diesem Wege sagen wir Euch allen schon jetzt Danke dafür, dass Ihr diese nicht alltägliche Situation so annehmt. Wollen wir hoffen, dass sich die Situation in den nächsten Wochen weiter entspannt, dabei unsere Teilnehmer, Sportler und Mitglieder gesundheitlich geschützt bleiben, Ihr aber auch das lang ersehnte gute Gefühl beim und nach Sporttreiben wieder spürt. Denn auch das ist ein wichtiger Baustein, gesund zu bleiben. Mit der Teilnahme am Sportangebot seid Ihr einverstanden, dass der TSV Langenbrücken Eure Daten im Falle einer Corona-Infektion in der Gruppe an das Gesundheitsamt weitergeben darf.

Bad Schönborn, 22.06.2020 / überarbeitet am 30.06.2020