Neue Corona-Regeln für den Sport ab 05.11.2021

Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  • In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G+2G3G+2G

Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)


NEU: 2G-Optionsmodell für Heimvereine in der Basisstufe

  • Zutritt nur für geimpfte oder genesene Zuschauer*innen, Ausnahmen für Schüler*innen und Jugendliche
  • keine Maskenpflicht
  • keine Personenbeschränkung
  • 2G gilt nicht für Spieler*innen und am Spiel Beteiligte (Schiedsrichter*innen, Trainer*innen, Funktionsteam