MITGLIEDER-/TEILNEHMER-INFORMATION
ZUR WIEDERAUFNAHME DES SPORTBETRIEBS – Michael-Ende Schule / Bürgerhaus
des TSV Langenbrücken ab dem 14.09.2020
A: ALLGEMEINES
Sehr geehrte Mitglieder und Kursteilnehmer*innen,
nach einigen Wochen Corona bedingter Pause bzw. Training im Freien kann das Training nun langsam wieder im Innenraum losgehen. Jedoch haben wir einige Auflagen vom Land Baden-Württemberg, die wir berücksichtigen müssen, damit sich das Virus nicht wieder stärker ausbreitet. Wenn wir jetzt wieder starten, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen in den Trainingseinheiten anstecken können. Damit das Risiko möglichst gering ist, haben wir ein Konzept für die Aula der Michael-Ende Schule und den Saal im Bürgerhaus erarbeitet, mit dem wir das sicherstellen wollen. Neben den Raumkonzepten gibt es auch entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sowie Rahmenbedingungen für das Training. Für uns alle ist es nun wichtig, dass sich alle Teilnehmer*innen auch an diese Spielregeln halten, weshalb wir Euch mit diesem Informationsschreiben über die Regeln informieren wollen.
RAUMKONZEPT Sportstätten: Aula Michael-Ende Schule und Saal des Bürgerhauses Langenbrücken
B: HYGIENEKONZEPT
Damit sich alle Teilnehmer*innen an die Regelungen halten, ist es wichtig, dass Ihr euch diese vorab zu Hause durchlest. Sollten sich im konkreten Trainingsbetrieb Teilnehmer*innen nicht an die Regeln halten, sind die Kursleiterinnen angehalten die Sportler*innen daran zu erinnern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln müssen die Teilnehmer*innen vom Training ausgeschlossen werden.
Folgende Regeln wurden für den Trainingsbetrieb fixiert:
- Regelmäßige Desinfektion der Hände durch die Teilnehmer*innen
- Beim Zutritt in den Kursraum sind die Hände sorgfältig zu waschen oder zu desinfizieren
- nach dem Toilettengang Hände sorgfältig waschen
- Regelmäßige Desinfektion von Gegenständen nach jeder Trainingseinheit mit Flächendesinfektionsmittel:
- Sportgeräte / Kleingeräte die von der Kursleiterin mitgebracht wurden
- Ablageflächen, Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, etc.
- Toiletten
- Toiletten während der Nutzungszeiten der Räumlichkeiten geöffnet.
- Die Kursleiterin desinfiziert die Toilette vor und nach der Trainingseinheit.
- Die Toilette darf immer nur von einer Person benutzt werden.
- Umkleiden
- Es ist sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
- Betreten und Verlassen der Gebäude / Kursräume
- Die Teilnehmer*innen dürfen erst nach Aufforderung durch die Kursleiterin die Kursräume betreten. Vor dem Gebäude haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu beachten.
- Die Sporttreibenden müssen mit Abstand das Gebäude betreten.
- Es dürfen ausschließlich die Kursleiterinnen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
- Die Teilnehmer*innen bekommen einen Platz für die Ablage ihrer persönlichen Utensilien (z.B. Trinkflaschen, Schuhe, …) zugewiesen
- Falls eine nachfolgende Gruppe in der Halle ist, darf diese Gruppe das Gebäude erst betreten, wenn die vorherige Gruppe es verlassen hat.
- gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings vor oder in den Gebäuden sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
- Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist von allen Teilnehmern*innen immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen der Gebäude.
- In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
- Lüftung
- spätestens alle 45 Minuten ist ein Stoßlüften / Querlüften der Trainingsräume für mindestens 5 Minuten durchzuführen. Hierzu sind alle mögliche Fenster zu öffnen.
- Eigenes Equipment der Sporttreibenden
- Das Mitbringen einer Matte und eines großen Handtuchs zur Unterlage ist bei Fitness-Kursen verpflichtend.
- Trinkflaschen sind von den Teilnehmern*innen selbst mitzubringen.
- Nach Möglichkeit soll eigenes Händedesinfektionsmittel mitgebracht werden.
- In Absprache mit der Kursleiterin können für das Training benötigte Spiel- und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Bälle, Yoga-Matten, etc.) mitgebracht werden.
C: TRAININGSGRUPPENKONZEPT
- Bei Trainings- und Übungseinheiten, in denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstands von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird (z. B. Yoga auf persönlichen Matten, Training an feststehenden Geräten, Circuit Training), gibt es keine Vorgabe zur maximalen Größe der Trainings- oder Übungsgruppe. Bei diesen Angeboten sind, sofern der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann, Gruppengrößen von über zwanzig Personen gestattet.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
- Trainingsinhalte
- In geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen (z.B. Zumba®-Fitness) mit äußerster Sorgfalt und Rücksicht auf die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden.
- Es sollten keine Übungen gemacht werden, die zu starker Atmung führen (Anerober Bereich)
- Personenkreis
- Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
- Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
- Anwesenheitsliste
- In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie Übungsleiter, TN-Name, Anschrift oder Mailadresse, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Beim Auftreten eines positiven Falls werden die Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben!
- Alternativ ist für Erwachsenen eine Buchung der Kurse über das System “Yolawo” möglich.
- Minderjährige müssen zu jedem Training eine von den Eltern unterschriebene Bestätigung mitbringen. Ohne die Bescheinigung dürfen Minderjährige nicht am Training teilnehmen.
- Gesundheitsprüfung
- Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.
- Fahrgemeinschaften
- Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden, um auch hier das Risiko einer Infektion zu minimieren.
- Erste-Hilfe
- Ein Erste-Hilfe-Koffer ist in Gebäuden an markierten Stellen deponiert.
- Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
- Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des ADAC (https://www.adac.de/verkehr/erste-hilfe-corona/).
Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch bitte zunächst an Eure Kursleiterin oder an Günter Schmidt (guenter.schmidt@gmail.com / 0151 43819834). Auf diesem Wege sagen wir Euch allen schon jetzt Danke dafür, dass Ihr diese nicht alltägliche Situation so annehmt. Wollen wir hoffen, dass sich die Situation in den nächsten Wochen weiter entspannt, dabei unsere Teilnehmer, Sportler und Mitglieder gesundheitlich geschützt bleiben, Ihr aber auch das lang ersehnte gute Gefühl beim und nach Sporttreiben wieder spürt. Denn auch das ist ein wichtiger Baustein, gesund zu bleiben. Mit der Teilnahme am Sportangebot seid Ihr einverstanden, dass der TSV Langenbrücken Eure Daten im Falle einer Corona-Infektion in der Gruppe an das Gesundheitsamt weitergeben darf.
Bad Schönborn, 14.09.2020